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LNG-Terminal Wilhelmshaven - FSRU - Fa. Uniper Global Commodities SE

WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS ZUR EINLEITUNG VON ABWÄSSERN IN DIE JADE ERTEILT


Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen.

Hierzu soll eine sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde, betrieben werden.

Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Lagerung und Wiederverdampfung von LNG war ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 4 und den §§ 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) sowie den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) durchzuführen.

Der NLWKN – Direktion hat nunmehr das Erlaubnisverfahren abgeschlossen und der Fa. Uniper Global Commodities SE als Betreiberin der FSRU mit Bescheid vom 16.12.2022 die erforderliche wasserrechtliche Einleitungserlaubnis erteilt.

Für die Zulassung der Abwassereinleitungen der FSRU war das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet war, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hatte die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

Den Erlaubnisbescheid vom 16.12.2022, eine Übersichtskarte der Messstellen der Beweissicherung bzw. des Monitorings (siehe Nebenbestimmung Nr. 1.4.14) und die Begründung für die Ausnahme nach § 4 Abs. 1 LNGG finden Sie in der nebenstehenden Informationsspalte.

Weiter liegt jeweils eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der dazugehörenden Antragsunterlagen in der Zeit vom 12. 1. bis einschließlich 25. 1. 2023 beim NLWKN in Oldenburg sowie bei der Stadt Wilhelmshaven, der Gemeinde Wangerland und der Gemeinde Butjadingen zur Einsicht aus.

Aufgrund der Vielzahl der Einwendungen wird die Zustellung des Erlaubnisbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch eine öffentliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ersetzt.

Die öffentliche Bekanntmachung des NLWKN mit weiteren Informationen zur Auslegung und Zustellung des Bescheides finden Sie ebenfalls in der nebenstehenden Informationsspalte.

Den Antrag und die konsolidierten Antragsunterlagen finden Sie nachstehend.

Antragsunterlagen für die Einleitungserlaubnis

  Bildrechte: Fa. Uniper Global Commodities SE

LNG-Terminal Wilhelmshaven - Darstellung der FSRU

Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern aus dem Betrieb der FSRU "Esperanza" in die Jade vor Wilhelmshaven

Erlaubnis sowie Übersichtskarte der Messstellen der Beweissicherung bzw. des Monitorings als Anlage zur Erlaubnis

  Wasserrechtliche Erlaubnis FSRU Wilhelmshaven
(PDF, 1,53 MB)

  Anlage zur Erlaubnis - Übersichtskarte der Messstellen der Beweissicherung bzw. des Monitorings
(PDF, 1,22 MB)

  Öffentliche Bekanntmachung zur wasserrechtlichen Erlaubnis
(PDF, 0,09 MB)

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