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Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar

Anhörungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung


Der Ausbauverband Nette hat beim NLWKN Direktion, Geschäftsbereich 6, in Braunschweig am 13.03.2023 den Antrag vom 01.03.2023 auf Planfeststellung für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Einzugsgebiet der Schildau vorgelegt. Gleichzeitig hat der Ausbauverband Nette den ursprünglichen Antrag auf Planfeststellung vom 05.11.2013 zurückgenommen.

In diesem Zusammenhang wird zudem beantragt die Errichtung von durchgängigen Pegelanlagen in der Schildau bei der Winkelsmühle auf dem Flurstück 68/ 1, Flur 11 in der Gemarkung Seesen und in Bornhausen auf dem Flurstück 17, Flur 19 in der Gemarkung Bornhausen sowie in der Schaller in Bornhausen unterhalb der B 243 auf dem Flurstück 26, Flur 12, Gemarkung Bornhausen, sowie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Schildau durch Umwandlung eines Sohlabsturzes in eine Sohlgleite auf dem Flurstück 720/ 11, Flur 1, Gemarkung Bornhausen in Bornhausen hinter dem Grundstück „Flachsrotten 22“.

Die Planung des Ausbauverbandes Nette umfasst den Neubau eines gesteuerten Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar, Stadt Seesen in der Gemarkung Bornhausen. Das Hochwasserrückhaltebecken soll im Einzugsgebiet der Schildau errichtet werden, um Überflutungen durch Hochwasserereignisse in den Ortslagen Bornhausen und Rhüden vorzubeugen. Zudem sollen durch den Neubau dieser Anlage die Abflussverhältnisse bei Hochwasserereignissen sowie die Überflutungshäufigkeit in der Ortslage von Bornhausen und Rhüden verbessert bzw. minimiert werden.

Zum Abfangen von Hochwasserspitzen wird die Steuerung des zu errichtenden Hochwasserrückhaltebeckens im Verbund mit dem bestehenden Hochwasserrückhaltebecken südlich von Rhüden erfolgen.

Für das Vorhaben soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die detaillierten Antrags- und Planunterlagen konnten in der Zeit vom 11.04. bis zum 10.05.2023 (einschließlich) im Internet über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://uvp.niedersachsen.de/ (dort bitte bei der Suchfunktion „Bornhausen“ eingeben).

Daneben haben die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in den Städten Seesen und Bockenem sowie in der Gemeinde Holle zur Einsichtnahme ausgelegen. Bis zum 12.06.2023 können Einwendungen erhoben werden.

Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Den Text der Bekanntmachung mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen, insbesondere zu den Fristen, finden Sie in der nebenstehenden Infospalte.

Des Weiteren werden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt.



Standort des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens  

Östlich von Bornhausen

Bekanntmachungstext

  Bekanntmachungstext
(0,34 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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