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Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker)

Nordische Gastvögel auf Acker   Bildrechte: J. Delingat
Nordische Gastvögel auf Acker

Das Land Niedersachsen hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa-Acker) vom 09.01.2019 eine neue Grundlage für freiwillige Ausgleichszahlungen an von Rastspitzen betroffene Bewirtschafter geschaffen. Die Richtlinie ist am 03.04.2019 veröffentlicht worden. Die Laufzeit wurde mittlerweile bis zum 31.12.2022 verlängert.

Bewirtschafter haben die Möglichkeit, die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Ackerflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Dadurch soll die Akzeptanz von weit überdurchschnittlich großen Aufkommen nordischer Gastvögel in den betroffenen Gebieten verbessert und der Schutz für diese Vogelarten in Niedersachsen gestärkt werden. Bei den Billigkeitsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Landes Niedersachsen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Je Antragssteller(in) können höchstens 50.000 € / Jahr gewährt werden, Beträge unter 500 € werden nicht bewilligt. Billigkeitsleistungen werden nur gewährt für Ackerflächen mit Winterkulturen (Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Wintertriticale, Dinkel) innerhalb der aktuell geltenden Naturschutzkulisse gem. der Fördermaßnahmen Nr. 8.2.6.3.24 NG 1 „Nordische Gastvögel – naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland“ der Agrarumweltmaßnahme (NiB-AUM). Eine Teilnahme an NG1 ist aber nicht zwingende Antragsvoraussetzung. Eine Karte der Gebietskulisse finden Sie hier (NG 1 rot schraffiert): https://urls.niedersachsen.de/absg

Weitere Informationen finden Sie hier:

(nicht vollständig barrierefrei)

Anträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des außergewöhnlichen Rastereignisses nordischer Gastvögel zu stellen - spätestens jedoch bis zum 15.05. des Jahres (Ausschlusstermin!).

Die Anträge schicken Sie bitte an den NLWKN:

NLWKN - Direktion -
z. Hd. Aylin Schulte
Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Fax: 0441 / 95069-200
noGa@nlwkn.niedersachsen.de


Bei Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner des NLWKN gerne zur Verfügung:

Kontakt und Antragsannahme
Aylin Schulte
Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
0441 / 95069-125
noGa@nlwkn.niedersachsen.de

Naturschutzfachliche Angelegenheiten
Dr. Julia Delingat
Naturschutzstation Fehntjer Tief
Tel.: 04945 / 915767
noGa@nlwkn.niedersachsen.de

Weitere Informationen zum Thema Nordische Gastvögel

Gutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Auswirkung nordischer Gastvögel auf landwirtschaftliche Nutzflächen...

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