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Niedersächsischer Weg: Meldung trockenfallender Gewässer ab sofort möglich

Blick in eine grüne Landschaft, durch die ein trockengefallenes Gewässer fließt. Der Himmel hängt voller Wolken.   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz/NLWKN
Trockenfallend oder nicht? Eine Frage, die nicht immer auf den ersten Blick zu beantworten ist. Das abgebildete Upjeversche Tief ist in der Regel wasserführend und als Fließgewässer gemäß WRRL von der Aufnahme ausgenommen (Bild: Hans-Jürgen Zietz).

Hannover/Hildesheim. Sie sind eine der Kernmaßnahmen des Niedersächsischen Weges: Breitere Gewässerrandstreifen an Gräben und Flüssen sollen langfristig zu einer Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Doch was, wenn ein Gewässer nur wenige Monate im Jahr Wasser führt? Ein Verzeichnis trockenfallender Gewässer soll Beeinträchtigungen für Landwirte hier abfedern helfen. Entsprechende Gewässer können ab sofort über ein Internet-Portal an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeldet werden.

„Der Niedersächsische Weg ist bundesweit auch deshalb einmalig, weil Naturschutzverbände, Politik, Fachbehörden und die Landwirtschaft zur Verbesserung des Natur-, Arten- und Gewässerschutzes an einem Strang ziehen. Dabei ist klar: die eingeleiteten Schritte müssen die Realitäten der Landwirtinnen und Landwirte vor Ort berücksichtigen, auf die große Herausforderungen zukommen. Hierzu leistet das Verzeichnis trockenfallender Gewässer einen wichtigen Beitrag“, kommentiert Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies.

In der Vereinbarung zum Niedersächsischen Weg ist vorgesehen, dass Gewässer, die weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind, von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen ausgeschlossen sind. Die rechtliche Grundlage hierzu liefert das Niedersächsische Wassergesetz. An allen anderen Gewässern sind Randstreifen von zehn, fünf oder drei Metern je nach Gewässergröße vorgesehen, auf denen das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und Dünger grundsätzlich untersagt ist.

Die Zuständigkeit zur Führung eines entsprechenden Verzeichnisses trockenfallender Gewässer wurde dem NLWKN übertragen. Dem Landesbetrieb kann das Vorliegen eines trockenfallenden Gewässers ab sofort per Online-Formular angezeigt werden. „Auf Grundlage der eingegangenen Meldungen und bei Erfüllung entsprechender Prüfkriterien erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis“, erklärt die zuständige Geschäftsbereichsleiterin beim NLWKN, Stephanie Gudat.

Der NLWKN hat hierzu eine entsprechende Internetseite eingerichtet, auf der neben einem Formular zur Meldung auch eine Ausfüllhilfe bereitgestellt wird. Über eine interaktive Kartendarstellung kann zudem geprüft werden, ob eine Anzeige bereits ins Verzeichnis aufgenommen wurde.

Seit heute steht die neue Internetpräsenz www.nlwkn.niedersachsen.de/verzeichnis-tg für entsprechende Meldungen zur Verfügung.

Hintergrund:

Der Niedersächsische Weg

Der Niedersächsische Weg ist eine in dieser Form bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Das Papier verpflichtet die Akteure, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Inhalt wurde monatelang auf Augenhöhe verhandelt und wird nun auf breiter Basis getragen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
12.08.2021

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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