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LNG-Terminal Wilhelmshaven: Vorzeitiger Baubeginn nur unter Einhaltung strenger Vorgaben

NLWKN betont umfangreiche Auflagen zum Schutz des Schweinswals und vorhandener Ökosysteme


Oldenburg/Wilhelmshaven. Der Schutz sensibler Ökosysteme steht im Zentrum einer Debatte um die Genehmigung des vorzeitigen Baustarts für den geplanten LNG-Terminal in Wilhelmshaven. Dieser soll Deutschland unabhängiger von russischen Gaslieferungen machen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), bei dem zwischenzeitlich ein Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Vorhaben eingegangen ist, betont in einer Stellungnahme den hohen Stellenwert, den der Naturschutz habe – auch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, das unter besonderen weltpolitischen Bedingungen stattfinde.

Der Niedersächsische Umwelt- und Energieminister Olaf Lies dazu: „Angesichts der aktuellen Situation müssen wir mit einer noch nie dagewesenen Geschwindigkeit planen und bauen. Wir müssen konsequent und vor allem eben auch schnell handeln. Gleichzeitig gilt es, die notwendigen rechtlichen Standards einzuhalten und insbesondere eben auch die naturschutzfachlichen Aspekte im Verfahren voll zu berücksichtigen. Das ist eine große Herausforderung, die aber der NLWKN mit seiner jahrzehntelangen, großen fachlichen Kompetenz als Genehmigungsbehörde hervorragend meistert. Hier arbeiten mittlerweile seit Wochen viele Menschen Tag und Nacht mit größtem Einsatz daran, dass Deutschland möglichst schnell aus der russischen Umklammerung beim Thema Gas herauskommen kann.“

„Den herausfordernden Umständen unserer Zeit und den hohen eigenen Ansprüchen an eine ordentliche und gewissenhafte Verfahrensführung gleichermaßen gerecht zu werden – das hat den Mitarbeitenden der Genehmigungsstelle des NLWKN in den vergangenen Wochen auch persönlich viel abverlangt“, betont NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer. „Der NLWKN trifft seine Entscheidungen als Planfeststellungsbehörde auf Basis eines umfangreichen Abwägungsprozesses, bei dem Implikationen für Meeresbiologie, Naturschutz und Wasserwirtschaft gewissenhaft geprüft und berücksichtigt werden“, so Rickmeyer, und weiter: „Wir führen den Naturschutz nicht nur im Namen, wir fühlen uns diesem auch verpflichtet“.

Besonders die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf sensible Arten wie den Schweinswal stehen im Fokus der Kritik, die von der DUH zur Begründung des Widerspruchs angegeben wurde. „Fakt ist: Der Schutz von Meeressäugern wie dem Schweinswal spielt bereits eine wichtige Rolle bei den umfangreichen Auflagen, die wir im Rahmen der Zulassung des vorzeitigen Baustarts gemacht haben“, so die für das Verfahren zuständigen Stelle des Landesbetriebs. Mit einem Maßnahmenpaket sollen Verletzungen und Störungen der Schweinswale durch den baubedingten Unterwasserschall vermieden bzw. vermindert werden.

Schallimmissionen im Wasserkörper sind insbesondere bei den geplanten Rammarbeiten zu erwarten. Für marine Säugetiere wie den schallempfindlichen Schweinswal können sie potenziell schädigend sein. In Wilhelmshaven sollen vor allem Vergrämungsmaßnahmen und ein besonderes Rammverfahren für eine verträgliche Umsetzung der Arbeiten sorgen. Zu den Auflagen der Landesbehörde gehört etwa ein „Soft-Start-Prozess“: Die Rammarbeiten müssen dabei mit verminderter Schlagenergie begonnen werden. Bei der Vergrämung hat der NLWKN zusätzlich den Einsatz von Vergrämungsgeräten – sogenannten Seal Scarern – angeordnet. Ihre fachgerechte Verwendung sei unter anderem Teil der Umweltfachlichen Baubegleitung, die der Landesbetrieb dem Hafenbetreiber NPorts zur Auflage gemacht hat.

„Bei der Erarbeitung dieser Vorgaben wurden insbesondere die NLWKN-Geschäftsbereiche Naturschutz als zuständige untere Naturschutzbehörde für das Küstenmeer und Wasserwirtschaft intensiv eingebunden. Denn natürlich ist es unser Ziel, eine größtmögliche Umweltverträglichkeit des geplanten Vorhabens sicherzustellen“, so NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer.

Als Planfeststellungsbehörde verfügt der NLWKN über umfassende Kenntnisse aus anderen Infrastrukturvorhaben, zu denen u.a. auch zwei in den Jahren 2019 und 2020 in unmittelbarer Nähe geplante Projekte gehören. „Auch das hat dazu beigetragen, dass wir jetzt in so kurzer Zeit eine Zulassung für den Baustart erteilen konnten, denn viele der zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Ökosysteme waren bereits bekannt bzw. entwickelt“, betont der NLWKN.

NLWKN-Logo Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2022

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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30453 Hannover / 26506 Norden
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