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Das Emssperrwerk bei Gandersum steht nun auch juristisch auf sicheren Füßen

Das Emssperrwerk bei Gandersum steht auf sicheren Füßen – auch juristisch: Es ist sowohl mit dem deutschen als auch dem europäischen Umweltrecht vereinbar. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg festgestellt. "Damit haben wir eine rechtssichere Grundlage für den weiteren Betrieb des Emssperrwerks", sagt Siegfried Popp, Direktor des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), in dessen Regie das Emssperrwerk gebaut wurde. In Betrieb ging das Sperrwerk bereits vor mehr als zwei Jahren, die Baugenehmigung (Planfeststellungsbeschluss) der Bezirksregierung Weser-Ems stammt aus dem Jahr 1998.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) hatte mit Unterstützung weiterer Umweltverbände gegen das Emssperrwerk vor allem mit der Begründung geklagt, dass Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts nicht eingehalten würden. Nach Auffassung der Lüneburger Richter sind diese Bedenken nicht stichhaltig.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte 2001 bereits die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Weser-Ems zum Emssperrwerk als unbegründet abgewiesen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat nun diese Entscheidung aus Oldenburg bestätigt.

Damit scheint der gerichtliche Schlagabtausch weitgehend beendet zu sein. Da die Revision nicht zugelassen worden ist, müsste erst ein Zulassungsantrag erfolgreich sein, bevor sich das Bundesverwaltungsgericht der Sache annehmen kann.

Das 476 Meter lange Bauwerk erfüllt zwei Hauptaufgaben. Zum einen verbessert es den Sturmflutschutz an der Ems und im Leda-Jümme-Gebiet erheblich: Das Sperrwerk kehrt Sturmfluten, die höher als 3,70 Meter über Normal Null auflaufen, und gewährleistet dadurch einen erheblich höheren Sicherheitsstandard als die kontinuierliche Anpassung der jetzigen 110 Kilometer langen Hauptdeiche entlang der Unterems an sich verändernde Tidebedingungen, die erfahrungsgemäß alle 30 - 40 Jahre erforderlich wäre.

Die Staufunktion des Sperrwerkes sichert zum anderen die Flexibilität des Schifffahrtsweges Ems zwischen Papenburg und Emden und damit den Erhalt der Wirtschaftskraft der Region. Das maximale Stauziel von 2,70 Metern über Normalnull erlaubt die Überführung von Schiffen mit einem Tiefgang von bis zu 8,50 Metern bei einer Breite von bis zu 38 und einer Länge von bis zu 300 Metern.

Besuchen Sie das Emssperrwerk in Gandersum: www.ems-sperrwerk.de

Presseinfo
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Artikel-Informationen

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NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
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