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Landschaftsschutzgebiet "Schwülme“

Kennzeichen: LSG NOM 021


Das Schutzgebiet besteht aus Fließgewässerabschnitten, angrenzenden Uferstaudenfluren und Auwald, Acker- und Grünlandflächen sowie weiteren überwiegend kleinflächig vorkommenden Biotopen wie Stillgewässern, Sümpfen und Nasswiesen.

Bei der Schwülme handelt es sich um einen in Abschnitten naturnahen Bach bzw. kleineren Fluss des Berg- und Hügellandes mit zum Teil mäandrierendem Verlauf und flutender Wasservegetation. Da die Schwülme innerhalb des LSG Siedlungsbereiche, Ackerlandschaften und ausgedehnte Waldgebiete durchzieht, wechselt der Zustand der Schwülme von einem stark ausgebauten Bach über einen mäßig ausgebauten Bach bis hin zu einem naturnahen sommerkalten Bach bzw. Fluss.

Das Gewässer ist insbesondere durch seine Funktion als Biotopverbundsystem von hoher Bedeutung für gefährdete Arten wie Groppe, Bachforelle und die schmale Windelschnecke (Vertigo angustior). Aufgrund sehr naturnaher Bereiche mit guter Habitatausstattung ist die Schwülme vor allem im Oberlauf von herausragender Bedeutung für das Bachneunauge.

Die Schwülme wird in Abschnitten von feuchten Hochstaudenfluren sowie von Erlen-Eschen-Auwäldern des Berg- und Hügellandes begleitet. Überwiegend handelt es sich um linienhafte, teilweise aus Altholz bestehende Galeriewälder mit gut ausgeprägter Krautschicht. Flächige Auwaldbestände sind vor allem in den Quellbereichen des Oberlaufes vorhanden.

Den Bachlauf begleitend umfasst das LSG überwiegend landwirtschaftliche Flächen, wobei Grünland überwiegt. Im Oberlauf dominiert eine extensive Wiesen- und Weidenutzung; hier ist besonders eine Fläche nördlich der Bramburg hervorzuheben, die durch eine hohe Artenvielfalt mit Feuchte- und Flutrasenzeigern kombiniert mit Magerkeitszeigern gekennzeichnet ist. In der Schwülmeniederung liegt überwiegend großflächiges Intensivgrünland mit wenigen Ackerschlägen dazwischen; vereinzelt kommen jedoch auch artenreichere Grünlandflächen mit diversen Feuchte- und Nährstoffgraden vor.

Das LSG "Schwülme" dient dem Schutz des Quellbereichs nördlich der Bramburg bis östlich von Hettensen sowie der Niederung von Offensen bis zur Wesermündung im Landkreis Northeim. Die dazwischen liegende Strecke der Schwülme im Landkreis Göttingen wird durch das LSG GÖ 020 "Schwülme und Auschnippe" geschützt.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 402 "Schwülme und Auschnippe".

Zuständig ist der Landkreis Northeim als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet "Schwülme"   Bildrechte: NLWKN
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung..
Übersicht der Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes "Schwülme"   Bildrechte: Landkreis Northeim

Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.


Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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