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Landschaftsschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Stöckendrebber"

Kennzeichen: LSG H-R 005 (NDS.) / H 076 (Region H)


Das LSG „Leineaue zwischen Hannover und Stöckendrebber“ zieht sich wie ein „grünes Band“ durch das nordwestliche Regionsgebiet von Herrenhausen bis zur Regionsgrenze südlich von Schwarmstedt. Auf insgesamt ca. 81 Flusskilometern bildet die Leine mit ihren naturnah ausgeprägten Weiden-Galeriewäldern und Hochstaudenfluren sowie ihren teilweise naturnahen und reich strukturierten angrenzenden Auenbereichen und Zuflüssen das Kernstück des Schutzgebietes.

Bereits seit Jahrhunderten werden die Auenbereiche der Leine als Grünland genutzt. Neben der Leine wird das Landschaftsbild daher in weiten Abschnitten durch frische bis feuchte Grünlandflächen, eingestreute Gehölzgruppen und Stillgewässer geprägt.

Das LSG gliedert sich in vier Teilbereiche.

Teilbereich 1: nördliche Grenze des LSG bis Neustadt am Rübenberge
Dieser Abschnitt ist überwiegend schmal ausgeprägt und umfasst in weiten Teilen lediglich die Leine und die unmittelbar angrenzenden Flächen.

Teilbereich 2: Neustadt am Rübenberge bis zur BAB 2
In der vergleichsweise großflächigen Grünlandniederung bilden sich beim Ausufern der Leine infolge von Hochwasser größere Wasserflächen als attraktiver Lebensraum für diverse Wasservogelarten. Neben ihrer hohen Bedeutung für Wiesenvögel als Brutvögel, wie z. B. den Weißstorch, erreicht die Leineaue vor allem zwischen Neustadt und Bordenau eine ebenso hohe Wertigkeit für Gastvögel. So können z. B. hohe Zahlen von Krick- und Stockenten sowie von Blässgänsen beobachtet werden. Aber auch andere Arten wie z. B. die Löffelente erreichen bedeutsame Rastbestände.

Teilbereich 3: Gümmerwald nördlich der BAB 2 sowie ein größerer Waldbestand südlich von Poggenhagen
Landschaftlich hebt sich dieser vollständig bewaldete Teilbereich von den weiten Offenlandflächen deutlich ab. Hier finden sich reliktartige, bedeutende Restbestände von Weich- und Hartholzauwäldern, der natürlichen Vegetation der Flussauen. Der Gümmerwald unterliegt als einer der sehr wenigen Waldbestände teilweise noch regelmäßigen Überflutungen, die hier für auentypische Standortbedingungen sorgen.

Teilbereich 4: BAB 2 bis zur südlichen Grenze des LSG
Auch hier ist das LSG, insbesondere aufgrund der Siedlungsnähe, sehr schmal ausgeprägt. In weiten Teilen finden sich extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen. Im Südosten liegt das Herrenhäuser Wehr, das zusammen mit dem Leinewehr in Neustadt am Rübenberge den Wasserabfluss und Wasserstand der Leine reguliert und in die ökologische Durchgängigkeit der Leine und damit in die Dynamik und Entwicklung des Flusses eingreift.

Der größte Teil des LSG wird bei Hochwasser regelmäßig überflutet. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden Deiche mit geringen Höhen entlang der Leine errichtet, die das dahinterliegende Grünland vor sommerlichen Hochwässern schützen sollen. Diese Deiche, die teilweise Befestigung des Leineufers und der Aufstau der Leine am Herrenhäuser Wehr haben dazu geführt, dass sich die Leine tief in die Landschaft eingegraben hat.

Durch diese Eintiefung sind allerdings meterhohe Steilwände entstanden, die von zahlreichen, teilweise bundesweit gefährdeten Tierarten besiedelt werden. Diese hochdynamischen Steilwandbiotope sind von außerordentlicher Bedeutung für die Biodiversität im Gebiet.

Zu den Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten gehören neben einer vielfältigen und typischen Fischfauna (z. B. Groppe, Bitterling und Flussneunauge) auch Fischotter und Biber.

Das Gebiet hat zudem eine sehr hohe Bedeutung für Fledermäuse, wie z. B. Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Teichfledermaus. Eine große Rolle spielt dabei auch der Gümmerwald, der neben diesen Arten ebenso diversen Spechten, wie u. a. dem Schwarzspecht, idealen Lebensraum bietet. Die regelmäßig überfluteten Senken im Abschnitt zwischen Stöckendrebber und dem Gümmerwald sind zudem Lebensraum vom Schuppenschwanz (Lepidurus apus), einem Urzeitkrebs.

Die Leineaue im LSG ist eine Kernfläche mit nationaler Bedeutung für den Biotopverbund und besitzt eine landesweit hohe Bedeutung als „überregionale Fischwanderroute“ und landesweit bedeutendes „Laich- und Aufwuchsgewässer für Wanderfische“.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker".

Zuständig ist der Region Hannover als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte des Gebietes   Bildrechte: NLWKN
Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: Region Hannover

Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung:

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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