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Landschaftsschutzgebiet "Hessisch Oldendorfer Wesertal/Süd"

Kennzeichen: LSG HM 028


Das LSG wird geprägt durch die sich südlich an das Talbecken der Weser anschließenden land- und forstwirtschaftlich genutzten unbebauten Hang- und Berglagen, welche durchzogen sind von zahlreichen z. T. nur extensiv genutzten Mulden, Senken und kleinen Bachtälern. Diese Vielfalt der Nutzungsformen sowie insbesondere die häufigen naturnahen Landschaftselemente verleihen dem Raum eine hohe Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Zusätzlich bietet dieser Landschaftsteil aufgrund seiner abwechslungsreichen Oberflächengestalt ein attraktives Landschaftsbild und weist mit seinen zusammenhängenden, von Energie- und Verkehrstrassen wenig durchschnittenen und relativ gering immissionsbelasteten Wald- und Waldrandvorbereichen eine hohe Eignung für die Erholung auf.

Das einen Teilbereich dieses Landschaftsschutzgebietes umfassende FFH-Gebiet „Rinderweide“ zeichnet sich durch seine Kalktuffquellen aus, außerdem durch bedeutsame Vorkommen von Hochstaudenfluren, Auenwäldern mit Erle und Esche sowie Vorkommen des Kammmolches.

Besonderer Schutzzweck für den Bereich des FFH-Gebietes ist die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes u. a. des prioritären Lebensraumtyps gem. Anhang I FFH-Richtlinie „Auenwälder mit Erle und Esche“, der übrigen Lebensraumtypen „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation“, „Feuchte Hochstaudenfluren“ sowie „Waldmeister Buchenwälder“ sowie der Tierarten gem. Anhang II FFH-Richtlinie Kammmolch, Groppe und Großes Mausohr.

Das LSG dient dem Schutz einer Teilfläche des FFH-Gebiets 374 „Rinderweide“.

Zuständig ist der Landkreis Hameln-Pyrmont als untere Naturschutzbehörde.
Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte   Bildrechte: LK Hameln-Pyrmont
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung:

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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