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Landschaftsschutzgebiet "Aschau und Quarmbach"

Kennzeichen: LSG CE 037


Nebengewässer mit vielfach gut ausgeprägter Wasservegetation, durch eine land- und forstwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft mit teilweise extensiver Grünlandnutzung, abschnittsweise ausgedehnte Waldbereiche und zum Teil nicht mehr genutzte, naturnahe Bereiche sowie eine naturnahe Überschwemmungsdynamik.

Die Grünländer werden genutzt als Mähwiesen, Weiden oder Mähweiden. Biotopvernetzungsstrukturen wie Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen und Stillgewässer unterschiedlicher Größe, Entstehung und Entwicklung gliedern und strukturieren die Niederung. Die Abwechslung von offenem, teilweise durch Einzelbäume, Baumgruppen und Hecken gegliedertem Grünland sowie von naturnahen Auwäldern, von Weidengebüschen und Uferstaudenfluren entlang der Fließgewässer prägen das LSG und bestimmen seine besondere Eigenart und Schönheit.

Die auetypischen Lebensräume stellen in ihrer Ungestörtheit und Ruhe wichtige Lebensstätten für schutzbedürftige Arten dar.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 86 „Lutter, Lachte, Aschau (mit einigen Nebenbächen)“.

Zuständig ist die Landkreis Celle als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte   Bildrechte: NLWKN

Schutzgebietsverordnung

Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.

Verordnungskarte   Bildrechte: LK Celle

Zum Drucken und zur Detailansicht steht Ihnen auch die PDF-Datei der Verordnungskarten zum Download zur Verfügung.

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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