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Landschaftsschutzgebiet "Alleraue und Dünen bei Altencelle und Osterloh"

Kennzeichen: LSG CE-S 010


Das Gebiet wird von der durch die Überschwemmungsdynamik beeinflussten Flussniederungslandschaft als landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft geprägt. Vorrangig erfolgt die Grünlandnutzung als Mähwiese, Weide oder Mähweide mit standortbedingt unterschiedlichen Feuchte- und Intensitätsstufen. Infolge des Mittelallerausbaus der 1960er Jahr planierte und im Geländeniveau erhöhte Areale werden ackerbaulich genutzt.

Die Flussaue wird durch Biotopvernetzungsstrukturen wie Feldgehölze, Einzelbäume und Baumreihen, kleine Auwälder und -gebüsche unterschiedlicher Feuchtegrade sowie Eichen- und Kiefernwäldern sowie Magerrasen auf den randlichen Dünen gegliedert und strukturiert.

In die Nadelwaldbestände sind vereinzelt kleinflächige Sandheiden eingelagert. In historischen Abflussbereichen der Aller finden sich Stillgewässer als Relikte von Altwässern der Aller mit Verlandungsstadien und angrenzenden Röhrichten sowie Hochstaudenfluren.

Das Ineinandergreifen von offenem, teilweise durch Einzelbäume, Baumgruppen und Hecken gegliedertem Auengrünland, Ackerflächen sowie Laub- und Nadelwaldbeständen prägen das LSG und bestimmen seine besondere Eigenart und Schönheit.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“.

Zuständig ist die Stadt Celle als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte   Bildrechte: NLWKN

Schutzgebietsverordnung

Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.

Übersichtskarte   Bildrechte: Stadt Celle

Zum Drucken und zur Detailansicht steht Ihnen auch die PDF-Datei der Verordnungskarten zum Download zur Verfügung.

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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