NLWKN Niedersachsen klar Logo

FFH-Gebiet 075 Landgraben- und Dummeniederung

EU-Nr.: DE-3031-301


Das FFH-Gebiet „Landgraben- und Dummeniederung“ liegt in Ostniedersachsen im kontinental geprägten Wendland und umfasst die vielfältige Niederungslandschaft um Dumme und Landgraben an der Grenze zu Sachsen-Anhalt. Die Dumme entspringt nahe der Ortschaft Harpe und fließt, zum überwiegenden Teil auf der Landesgrenze, zunächst in nördliche, nach der Einmündung des Schnegaer Mühlenbachs in östliche Richtung und nimmt hierbei einige Nebenbäche auf. Wie die von Osten kommenden, stark ausgebauten und künstlich umgelegten Gewässer Lüchower Landgraben und Alter Landgraben mündet die Dumme in die Jeetzel, die in Niedersachsen als FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ ausgewiesen ist.

Insbesondere im westlichen Gebietsteil entsprechen die Dumme und ihre Nebenbäche Schnegaer Mühlenbach, Clenzer Bach und Köhlener sowie Püggener Mühlenbach über weite Strecken dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Die langsam fließenden, teils naturnah mäandrierenden Bäche und Flüsse des Gebiets sind wertvolle Habitate für verschiedene europaweit bedeutsame Tierarten wie Steinbeißer, Fluss- und Bachneunauge, Schlammpeitzger, Bitterling und Bachmuschel.

Die stellenweise vermoorten Niederungen sind großflächig kultiviert und von Acker- und vor allem Grünlandwirtschaft geprägt. Unter extensiver Nutzung haben sich in vielen Bereichen magere Flachland-Mähwiesen und vereinzelt auch Pfeifengraswiesen entwickelt. Erlen-Eschen-Auenwälder, Weiden-Auenwälder und feuchte Hochstaudenfluren strukturieren die Landschaft entlang der Fließgewässer. Insbesondere in den Waldgebieten Gain, Luckauer Holz und Blütlinger Holz werden die Erlen- und Eschenwälder außerdem von feuchten Eichen- und Hainbuchenwäldern ergänzt. Weitere charakteristische Lebensräume der Niederungen finden sich in den vereinzelten, teils naturnahen und nährstoffreichen Stillgewässern, in welchen unter anderem der Kammmolch vorkommt. Die Fließgewässer mit ihren vielfältigen Auen sind überdies wertvolle Habitate für den Fischotter, zahlreiche Libellenarten, zum Beispiel die Vogel-Azurjungfer, sowie die seltenen Schneckenarten Bauchige Windelschnecke und Schmale Windelschnecke.

Weitere bedeutsame Lebensräume liegen jenseits der feuchten Auen: Auf sandigen, nährstoffarmen Böden wachsen alte Eichenwälder mit Stieleiche. Auch Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder sind im Gebiet zu finden. Eine Besonderheit stellt ein Vorkommen einer Salzwiese des Binnenlandes bei Schreyahn dar, in welcher teils sehr seltene Pflanzenarten wie die Salz-Bunge wachsen.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V29 „Landgraben- und Dummeniederung“.
LRT 3260 - Schnegaer Mühlenbach als Fließgewässer mit flutender Wasservegetation   Bildrechte: BMS-Umweltplanung
LRT 3260 - Schnegaer Mühlenbach als Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiese   Bildrechte: BMS-Umweltplanung
LRT 6510 - Magere Flachland-Mähwiese
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide   Bildrechte: BMS-Umweltplanung
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide
LRT 1340 - Salzwiese im Binnenland mit Queller- und Strandaster-Beständen um alte Kalihalden   Bildrechte: BMS-Umweltplanung
LRT 1340 - Salzwiese im Binnenland mit Queller- und Strandaster-Beständen um alte Kalihalden
LRT 9160 - Feuchte Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder mit Dominanz des Wald-Bingelkrauts (Mercurialis perennis)   Bildrechte: BMS-Umweltplanung
LRT 9160 - Feuchte Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder mit Dominanz des Wald-Bingelkrauts (Mercurialis perennis)
Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) - streng geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: G.-M. Heinze
Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) - streng geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
FFH075  

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln