
Wasserschutzgebiete
Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser (SGGW)
Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Dieser Schutz des Grundwassers ist von elementarer Bedeutung. Das ergibt sich schon allein daraus, dass in Niedersachsen ca. 85 % des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen wird. Daher sollen für alle Wasserwerke der öffentlichen Wasserversorgung Wasserschutzgebiete (WSG) durch Verordnungen ausgewiesen werden.
Wasserschutzgebiete werden seit 01.01.2005 von den unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte, Region Hannover) per Verordnung festgesetzt. Die Betroffenen werden vorher in einem Anhörungsverfahren beteiligt. Ein Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes wird gemäß § 91 NWG von den Wasserbehörden entweder auf Antrag des Unternehmens oder von Amts wegen eingeleitet. In beiden Fällen trägt der Begünstigte die Kosten des Verfahrens. Das jeweilige Verfahren ist unabhängig von dem vorhergehenden Wasserrechtsverfahren zu der betreffenden Gewässerbenutzung (Grundwasserentnahme), bei dem die Abgrenzung des Gewinnungsgebietes (Einzugsgebiet) bereits genau beschrieben wird. Diese dient dann als Grundlage für die Festsetzung der Schutzgebietsabgrenzung der Verordnung.
Die Verordnung legt laut § 52 WHG die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet fest. Die Schutzbestimmungen können bestimmte Handlungen als verboten oder für beschränkt zulässig erklären. Ein monetärer Ausgleich für demzufolge entstehende wirtschaftliche Nachteile wird im Sinne des § 93 NWG geleistet.
Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden in Niedersachsen sind zwei Handlungshilfen für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und den Vollzug der Verordnungen entstanden:
- "Handlungshilfe (Teil I) – Ausweisung von Wasserschutzgebieten für Grundwasserentnahmen", Herausgeber: Wasserverbandstag e.V. (WVT), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens.
- In Ergänzung dazu wurde unter der Leitung des NLWKN die "Handlungshilfe (Teil II) – Erstellung und Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen für Grundwasserentnahmen" erstellt.
Wasserschutzgebiete können in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden:
- Schutzzone I: Fassungsbereich
- Schutzzone II: Engere Schutzzone
- Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B)
Einzelne Wasserschutzgebietsverordnungen können Sie bei der jeweils zuständigen Wasserbehörde und auch bei der jeweiligen Gemeinde einsehen.
Der NLWKN stellt für Sie Kartendarstellungen über die Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser in Niedersachsen als Download und WMS-Dienst mit allen Schutzzonen bereit. Hier finden Sie auch andere Auswertungen des Datenbestandes und eine Statistik. Die Nutzungsbedingungen und eine Datenformatbeschreibung sind im Downloadbereich ebenso verfügbar, wie ein Archiv für temporale Recherchen.
Die Erkenntnisse über die Zusammenhänge in unserer Umwelt werden immer detaillierter und umfangreicher. Gleichzeitig treten umweltpolitische Veränderungen auf. Hingegen gelten die Schutzgebietsverordnungen regelmäßig unbefristet, so dass sie von Zeit zu Zeit mit eigenen Festsetzungsverfahren angepasst werden müssen. Um diesen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wurde das Niedersächsische Umweltministerium im § 92 NWG ermächtigt, durch Verordnung Schutzbestimmungen für alle oder mehrere Schutzgebiete festzusetzen. Hiervon machte das Umweltministerium bisher einmal Gebrauch (Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)).

Wasserschutzgebiet
Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser (SGGW) Statistik (Stand: 21.01.2021): (nicht vollständig barrierefrei)
Dieser Link führt Sie auf die Seite "Wasserbuch Niedersachsen". Dort sind die beiden Datenaustauschformate WSG und ÜSG zentral hinterlegt.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Martin Hoetmar
NLWKN Hannover-Hildesheim
An der Scharlake 39
D-31135 Hildesheim
Tel: +49(0)5121/509-126