Förderung von Maßnahmen in den Übergangs- und Küstengewässern (Pfeil-ÜKW)
Ziel ist eine verbesserte Gewässerqualität
Ziel und Zweck, Rechtsgrundlage
Das Land Niedersachsen plant innerhalb der Gebietskulisse der Übergangs- und Küstengewässer die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen, die der Wiederherstellung eines guten Zustands im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (EG-MSRL) dienen. Die Zuwendung erfolgt unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union in Form des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER).
Die Förderrichtlinie ÜKW ist zum 07.12.2016 in Kraft getreten.
Gegenstand der Förderung
Die geförderten Maßnahmen sollen zunächst auf den Bereich der Ems konzentriert werden und auf andere Flussmündungsgebiete übertragbar sein.
Gefördert werden sollen Maßnahmen zur Herstellung von natürlichen Habitaten, Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Tidedynamik und der Wiederherstellung einer natürlichen Sedimentdynamik sowie Vorhaben zur Bekämpfung der Eutrophierung der Küstengewässer.
Nicht zuwendungsfähig sind:
Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z.B. verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen).
Zuwendungsempfänger
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich relevante Aufgaben wahrnehmen und der öffentlichen Aufsicht unterliegen (z. B. Stiftungen nach Privatrecht).
Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung beträgt bei einer Förderung aus:
- Landesmitteln bis zu 90 Prozent bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent,
- ELER- und Landesmitteln 90 Prozent bei einem Eigenanteil von 10 Prozent.
Fristen des Antragsverfahrens
Details zu Pfeil-ÜKW können der Förderrichtlinie entnommen werden. Sie kann über den Link in der Infospalte heruntergeladen werden.
Die Antragsunterlagen und Angaben zu den Fristen finden Sie hier.
Silbermöwe vor Muschelbank an der Lütestburger Plate vor Norderney
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
07.05.2020
Ansprechpartner/in:
Jürgen Knaack
Brake-Oldenburg
Aufgabenbereichsleiter
Heinestraße 1
D-26919 Brake (Unterweser)
Tel: +49 (0)4401/926-124