NLWKN Niedersachsen klar Logo

Begehung und Kategorisierung von Gräben im Alten Land

Am 17.03.2015 trat die "Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen (Altes Land Pflanzenschutzverordnung - AltLandPflSchV), erlassen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, in Kraft. In dieser Verordnung ist u.a. die Applikation von Pflanzenschutzmitteln (PSM) geregelt, die die Einhaltung von Abstandsregelungen an Gewässern voraussetzt. Daher ist es notwendig die hohe Gewässerdichte im Geltungsgebiet der AltLandPflSchV zu kategorisieren.

In Niedersachsen gehören zu diesem Gebiet:

  1. Städte Buxtehude und Stade
  2. Samtgemeinden Horneburg und Lühe,
  3. Gemeinden Jork und Neu Wulmsdorf,
  4. Samtgemeinden Nordkehdingen und Oldendorf- Himmelpforten (letztere nur nördlich der Bundesstraße 73),
  5. Gemeinde Drochtersen,
  6. Stadt Cuxhaven,
  7. Samtgemeinden Land Hadeln, Hemmoor und Am Dobrock,
  8. Stadt Winsen,
  9. Samtgemeinde Elbmarsch,
  10. Gemeinde Stelle.

Derzeit geht man von einer Gesamtlänge der Grabenstrukturen von ca. 1200 km aus. Zur genauen Beurteilung muss die Begehung der Gewässer erfolgen. Im Frühjahr/Sommer 2017 wurden die rd. 2.850 Gräben in zwei Begehungen bereits kategorisiert. Von Interesse sind im vorliegenden Fall die gelegentlich wasserführenden Gräben und die trockengefallenden Grabenstrukturen. Die periodisch oder ständig wasserführenden Grabenstrukturen werden nicht betrachtet. Die Einstufung der Gewässer wird zur Risikobewertung der Gewässer (Risikofaktor und Expositionsklasse lt. §5 AltLandPflSchV) herangezogen und wird von den Prüfdiensten im Rahmen der Überwachungstätigkeit verwendet.

Die endgültige Grabenkategorisierung stützt sich nicht auf eine einmalige Beurteilung der Wasserführung, um zufällige, saisonale oder sonstige Gegebenheiten auszuschließen. Die 2. Bearbeitungsstufe ist die Fortführung der Begehungen und Erhebungen vor Ort im Frühjahr 2017. Die gewonnenen Erkenntnisse sind als Grundlage für die weitere Kategorisierung zugrunde zu legen.

Zu den Aufgaben in der 2. Bearbeitungsstufe gehört auch die Koordinierung eines bereits bestehenden Arbeitskreises. Derzeit gehören diesem Arbeitskreis die LWK Niedersachsen (Prüfdienst und Überprüfungsstelle Jork), die ALVO-Koordination Esteburg und der NLWKN Stade an. Im Arbeitskreis laufen die Informationen zusammen und es wird sichergestellt, dass alle beteiligten Stellen auf dem gleichen Stand sind. Zusätzlich erfolgt durch diese Stelle die fachliche Unterstützung des Prozesses.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Volker Rebehn

NLWKN Stade
Harsefelder Straße 2
21680 Stade
Tel: +49 (0)4141/601-243

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln