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Hochwasserschutz: NLWKN lässt gefährdete Gebiete der Remte im Landkreis Hameln-Pyrmont neu ermittelt

Hameln-PyrmontGefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten an Fließgewässern leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Für die Remte im Landkreis Hameln-Pyrmont hat der Landesbetrieb jetzt die Neuermittlung entsprechend gefährdeter Flächen beauftragt. Hintergrund der Neuberechnung sind verbesserte Erkenntnisse über das Hochwasserrisiko in der Region.

Konkret werden die Kilometer 3,941 bis 11,00 der Remte näher unter die Lupe genommen. Der betroffene Abschnitt liegt auf dem Gebiet des Fleckens Coppenbrügge: Er beginnt etwa 270 Meter stromaufwärts der südlichen Ortsgrenze von Bisperode und endet etwa 1.200 Meter stromaufwärts der östlich von Afferde gelegenen Kreuzung der Remte mit der Bahnstrecke.

„Sich rasch weiterentwickelnde Techniken wie die Laserscanbefliegung und verbesserte Mess- und Berechnungsmethoden erlauben heute ein deutlich genaueres Bild vom Verhalten des Wassers in der Fläche“, erklärt Keith Hummel vom Hochwasserkompetenzzentrum des NLWKN die Hintergründe der Neuermittlung. Die Arbeiten werden im Auftrag des NLWKN durch ein Ingenieurbüro durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung bilden die Grundlage für die spätere vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete, durch die die zurzeit bestehende abgelöst wird.

Als Überschwemmungsgebiete werden die Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsgebiete dient einerseits dazu, die Bevölkerung auf eine vorhandene Hochwassergefahr aufmerksam zu machen. Ziel ist aber auch, eine Verschärfung des vorhandenen Hochwasserrisikos zu vermeiden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten.

Zu Beginn des Verfahrens wurden Vertreter der Landkreis Hameln-Pyrmont als Untere Wasserbehörde sowie die betroffene Gemeinde und der Unterhaltungsverband zu einem Auftakttermin eingeladen, der am 27. April stattfand. Der NLWKN arbeitet im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit den Unteren Wasserbehörden eng zusammen: Er ermittelt die vorhandene Gefahrenlage und sichert betroffene Gebiete vorläufig. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung gelten einheitliche Kriterien.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2023

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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30453 Hannover / 26506 Norden
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