Wasserrechtliches Verfahren zur Erteilung einer neuen Erlaubnis für die Volkswagen AG in Wolfsburg gestartet
Autobauer beantragt Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Aller und das Grundwasser // Beteiligung der Öffentlichkeit ab 15. Mai möglich
Braunschweig/Wolfsburg. Die Volkswagen AG verfügt am Standort Wolfsburg über eine wasserrechtliche Erlaubnis für Einleitungen in die Aller, die bis Ende 2025 befristet ist. Um die Produktion am Standort fortführen zu können, hat der Autobauer jetzt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt. Sie soll ab Januar 2026 die Einleitung von gereinigtem Abwasser, Niederschlagswasser sowie Grundwasser aus Baugruben und Grundwassersanierungsanlagen in die Aller sowie in den Grundwasserleiter ermöglichen. Gegenwärtig wird das entsprechende Erlaubnisverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, wie der NLWKN mitteilt.
Der Landesbetrieb ist mit seinem Aufgabenbereich „Wasserwirtschaftliche Zulassungen“ für die Prüfung entsprechender Erlaubnisanträge nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zuständig. Der vollständige Bekanntmachungstext mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen zu der Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit Mittwoch (07.05.) im Niedersächsischen Ministerialblatt sowie auf der Internetseite des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de/aktuelle-zulassungsverfahren) einsehbar. Hier werden im Zeitraum 15. Mai bis 16. Juni auch die Antragsunterlagen veröffentlicht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.05.2025
Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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30453 Hannover / 26506 Norden
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