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Renaturierungsmaßnahme an der Großen Aue im Landkreis Nienburg erfolgreich abgeschlossen - In Sarninghausen entstehen naturnahe Lebensräume

Umweltminister Lies lobt gelungene Zusammenarbeit von Wasserwirtschaft und Naturschutz


Der Blick von oben zeigt sowohl die Große Aue als auch den neu geschaffenen Seitenarm. (Bild: Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue)   Bildrechte: Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue
Der Blick von oben zeigt sowohl die Große Aue als auch den neu geschaffenen Seitenarm. (Bild: Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue)

Zur Verbesserung der Lebensräume an der Großen Aue unter gleichzeitiger Beibehaltung der hydraulischen Leistungsfähigkeit wurden im Sommer 2019 umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der verloren gegangenen Auenfunktion umgesetzt. Die dafür erforderlichen Erdbewegungen wurden aktuell in Sarninghausen, Flecken Steyerberg, erfolgreich abgeschlossen. Bei einem feierlichen Ortstermin mit Vertretern der an der Maßnahme beteiligten Partner und Kommunen lobte der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies die vorbildliche Zusammenarbeit von Naturschutz und Fließgewässerentwicklung. „Bei dieser Renaturierungsmaßnahme an der Großen Aue haben alle Beteiligten in vorbildlicher Weise dazu beigetragen, die wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Interessen in Übereinstimmung zu bringen“, so Olaf Lies. Kooperationspartner der Maßnahme waren der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue (ULV), der Landkreis Nienburg und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde die Große Aue weitestgehend begradigt. Jetzt erhielt sie bei Sarninghausen einen neuen Seitenarm und damit wieder eine naturnähere Gestaltung der Auenlandschaft mit dynamischerem Ausuferungsverhalten.

Der neue Seitenarm liegt im Rückstau des Gewässers und ist durchgängig mit Wasser gefüllt. Unterschiedliche Wassertiefen und eingebautes Totholz reichern die Strukturen an und bieten vielfältige Lebensräume. Über eine Einlaufschwelle fließt bei höheren Wasserständen zusätzliches Wasser ins System. In dem rund fünf Hektar großen Maßnahmenbereich wird sich im Laufe der Zeit eine naturraumtypische Vegetation entwickeln. Zum Teil stark gefährdete Tierarten wie insbesondere verschiedene Fischarten, aber auch zahlreiche Libellen, die Teichfledermaus, der Fischadler und der Fischotter finden hier neue Lebensräume und Jagdgebiete.

„So wird die Große Aue als überregionale Wanderroute im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, aber zugleich auch für den Biotopverbund nachhaltig aufgewertet“, erklärt Berthold Paterak, stellvertretender Direktor des NLWKN. Der neue Seitenarm der Großen Aue befindet sich auf landeseigenen Naturschutzflächen und am FFH-Gebiet „Teichfledermausgewässer im Raum Nienburg“. Der Biotopkomplex ist insgesamt etwa 30 Hektar groß. Eingerahmt wird der neue Seitenarm von Auwaldrelikten und landwirtschaftlich extensiv genutzten Feuchtwiesen. Die Landwirtschaft ist und bleibt damit ein wertvoller Partner zur Pflege des Gebiets.

Neben seinen klassischen Aufgaben der Gewässerunterhaltung setzt der ULV Große Aue hier eine ökologische Maßnahme mit Vorbildcharakter um. Insgesamt wurden für die Fließgewässerentwicklungsmaßnahme in acht Wochen rund 32.000 Kubikmeter Erdreich bewegt. Um den Retentionsraum im Überschwemmungsgebiet der Großen Aue zu erhalten und zu vergrößern, wurden zwei Drittel des Bodens nach außerhalb verbracht. „Das waren rund 140 Schlepper mit Muldenanhängern, die täglich durch Sarninghausen fuhren“, erläutert Heinrich Nuttelmann, Verbandvorsteher des ULV. „Wir danken allen Anwohner für ihr Verständnis für das erhöhte Verkehrsaufkommen in dieser Zeit.“ Der ULV Große Aue informierte die Anwohner regelmäßig vor und während der Maßnahme und bedankte sich gemeinsam mit dem NLWKN und der Unteren Naturschutzbehörde mit einer exklusiven Führung über das Gelände mit anschließendem geselligen Beisammensein. „Das Interesse der Bürger vor Ort war riesig und die Reaktionen auf die Umgestaltung der Aue durchweg positiv“, freuen sich alle an der Umsetzung der Maßnahme Beteiligten.

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 400.000 Euro. 90 Prozent davon wurden durch den ULV über die EU-kofinanzierte ELER-Förderrichtlinie „Fließgewässerentwicklung“ (FGE) des Landes Niedersachsen eingeworben. Zehn Prozent der Kosten hat der Landkreis Nienburg übernommen.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL, 2000/60/EG) vereinheitlicht den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik der EU und bezweckt, diese stärker auf eine nachhaltigere Wassernutzung auszurichten. Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, ihre Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ bzw. ein „gutes ökologisches Potenzial“ zu bringen. „Ökologischer Zustand“ meint die Gewässerqualität in Bezug auf die Struktur und Funktionsfähigkeit der aquatischen Ökosysteme.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der EU zum Ziel. Durch die Errichtung eines nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenen Schutzgebietssystems (Natura 2000) soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen wiederhergestellt oder bewahrt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.10.2019

Ansprechpartner/in:
Bettina S. Dörr

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