NLWKN Niedersachen klar Logo

Vor-Ort-Besichtigungen von Industriekläranlagen gemäß § 9 IZÜV

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist die zuständige Zulassungs- und Überwachungsbehörde für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen (Industriekläranlagen), die der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) unterliegen.

Gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (IED) in Verbindung mit der IZÜV vom 02.05.2013 sind für Industriekläranlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die zugehörigen Gewässerbenutzungen i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 WHG regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen durchzuführen.

Die Ergebnisse der Vor-Ort-Besichtigungen (Fazit) nach den §§ 100 und 101 WHG i. V. m. § 9 IZÜV und § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz werden auf dieser Seite veröffentlicht. In der Info-Spalte finden Sie die Liste der Industriekläranlagen nach der IZÜV in der Zuständigkeit des NLWKN sowie die jeweiligen Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Vor-Ort-Besichtigungen (Fazit) dieser Industriekläranlagen.

IZÜV Bildrechte: NLWKN 2016

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln