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Einzelschritte der Eingriffsregelung

Die Anwendung der Eingriffsregelung erfolgt in einer Abfolge aufeinander aufbauender Arbeitsschritte. Dies sind in dieser Reihenfolge:

  • Festlegung des vom Eingriff betroffenen Raumes (Untersuchungsraum),
  • Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft des Untersuchungsraumes,
  • Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie des Landschaftsbildes durch den geplanten Eingriff,
  • Festlegung von Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen,
  • Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
  • Festlegung einer Ersatzzahlung,
  • Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ersatzzahlung,
  • Durchführung von Erfolgskontrollen.

An diese Einzelschritte stellen sich unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere folgende rechtliche, fachliche und methodische Anforderungen:

  • Die Reihenfolge der Einzelschritte der Eingriffsregelung und ihrer Rechtsfolgen ist zwingend einzuhalten.
  • Grundvoraussetzung ist neben einer qualifizierten Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft des vom Eingriff betroffenen Raumes die Aufgabenbearbeitung mit Fachpersonal des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
  • Die Bewertungsmethoden und -maßstäbe müssen sich an der Aufgabenstellung und der Systematik der Eingriffsregelung orientieren und nachvollziehbar sein.
  • Für die Anwendung der Eingriffsregelung müssen alle Schutzgüter (u. U. mit unterschiedlicher Untersuchungstiefe) einschließlich ihrer Wechselwirkungen und Langzeitfolgen betrachtet werden.
  • Schutzgüter der Eingriffsregelung sind die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie das Landschaftsbild. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts umfasst die abiotischen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen- und Tierwelt und ihre Biotope und ihre Wechselwirkungen. Das Landschaftsbild umfasst die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und damit die sinnlich wahrnehmbare Expression von Natur und Landschaft.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Wilhelm Breuer

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3022
Fax: +49 (0)511 / 3034-3507

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