Invasive Arten
Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
Am 1. Januar 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) des europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Damit wurde ein für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlicher Rahmen geschaffen, der den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten regelt.
Auf Grundlage des Artikel 4 dieser Verordnung wurde eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgestellt. Diese sogenannte „Unionsliste“ ist durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 am 03.08.2016 in Kraft getreten und beinhaltete 37 invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten. Die Unionsliste wird regelmäßig überprüft und Arten können neu gelistet oder gestrichen werden.
So wurde die Unionsliste inzwischen durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 (am 02.08.2017 in Kraft getreten), durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 (am 15.08.2019 in Kraft getreten) und die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 (am 02.08.2022 in Kraft getreten) auf insgesamt 88 Arten ergänzt. Am unteren Ende dieser Seite finden Sie eine Liste der Pflanzen, Wirbellosen, Wirbeltiere und sonstigen Arten der Unionsliste, die nun rechtlich als invasiv gelten.
Sollten Sie eine invasive Art in Niedersachsen beobachtet haben, können Sie Ihren Fund über die Niedersächsische Meldeplattform für invasive gebietsfremde Arten (IASNI) melden. Arten des Managements können Sie alternativ auch bei NIWAP melden, falls Sie dort bereits ein Konto haben. Darüber hinaus sind Meldungen über das Funktionspostfach invasive-arten@nlwkn.niedersachsen.de möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Nachverfolgung bzw. Verifizierung von Meldungen nur möglich ist, wenn Sie den genauen Fundort und im besten Fall ein gutes Foto der beobachteten Art zur Verfügung stellen können.
Prävention
Aus der Verordnung ergeben sich für alle Arten Beschränkungen, die den Besitz, Handel und Transport verbieten, da sich die EU-VO gegen verschiedene Phasen einer biologischen Invasion richtet. Mit Transport-, Handels- und Besitzverboten (Artikel 7 der EU-VO) soll präventiv ein absichtliches oder unabsichtliches Einbringen der invasiven Arten in die Umwelt verhindert werden.
Abweichend von den o. g. Beschränkungen ist es möglich, Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten zu beantragen. Weitere Information finden Sie hier:
Maßnahmen gegen invasive Arten
Haben invasive Arten einen Weg in die Umwelt gefunden, folgen weitere Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten, Maßnahmen gegen die Ausbreitung der invasiven Arten zu unternehmen. Dabei ist die Verbreitung der invasiven Arten im jeweiligen Mitgliedstaat maßgeblich für den Umgang.
Arten, die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden oder erstmalig auftreten, sind gegenüber der EU-Kommission nach Artikel 16 zu notifizieren und nach Artikel 17 der EU-VO zu beseitigen. Für Arten der Unionsliste, die bereits als weit verbreitet gelten, sind nach Artikel 19 der EU-VO Managementmaßnahmen festzulegen.
Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Methodik entwickelt, um zwischen weit verbreiteten Arten und Arten, die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden, zu unterscheiden. Eine Übersicht, in der die invasiven Arten der Unionsliste in die Kategorien „weit verbreitet“ oder „frühe Phase der Invasion“ unterteilt sind, finden sie als Anhang 6 in den BfN-Skripten 654 (PDF).
Bei der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung der Managementmaßnahmen gegen weit verbreitete invasive Arten wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich zu beteiligen.
Hier finden Sie die Managementmaßnahmen für invasive Arten, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 gelistet wurden und bei denen die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits abgeschlossen ist.
Unionsliste (Stand 02.08.2022)
Drüsiges Springkraut. Diese Pflanzenart aus dem westlichen Himalaya ist aus Gärten sowie durch Imkeransaaten in die freie Landschaft gelangt.
Wenn Sie eine invasive Art in Niedersachsen beobachtet haben, können Sie Ihren Fund hier melden: