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Aufsichtliche Zustimmung des NLWKN vom 15.03.2011

Mit der Aufsichtlichen Zustimmung vom 15.03.2011 hat der NLWKN der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erarbeiteten Vorgehensweise zur Erfassung und Bilanzierung der zur Einlagerung in das Endlager Konrad vorgesehenen Abfälle zugestimmt .

Entsprechend den Nebenbestimmungen der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen und der Aufsichtlichen Zustimmung vom 15.03.2011 erstreckt sich die Aufsicht des NLWKN auf folgende Tätigkeiten:

  • Prüfung der Jahresberichte über eingelagerte radioaktive und nichtradioaktive Stoffe

  • Prüfung von Rechnerischen Nachweisen

  • Zustimmungen zu Einträgen in die Stoff- und Behälterliste

  • Bewertung der Eignung von stofflichen Produktkontrollmaßnahmen, sofern keine entsprechenden Einträge in die Stoff- bzw. Behälterliste vorhanden sind

  • Prüfung der halbjährlich vom Betreiber vorzulegenden Berichte zur Validierung

  • Überwachung der Umsetzung des Erfassungs- und Bilanzierungskonzeptes durch den Betreiber
Für die Einlagerung im Endlager Konrad vorgesehene Abfallgebinde   Bildrechte: WAK

Für die Einlagerung im Endlager Konrad vorgesehene Abfallgebinde

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
03.02.2022

Ansprechpartner/in:
Insa Harms

NLWKN Hannover-Hildesheim
An der Scharlake 39
D-31135 Hildesheim
Tel: +49 5121 509-200
Fax: +49 5121 509-196

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