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Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit

Die Lagegenauigkeit der Abgrenzung von Überschwemmungsgebietsgrenzen wird durch den Bearbeitungsmaßstab bei ihrer Feststellung bzw. Verordnung und die Übernahme der Karten in den Datenbestand bestimmt. Über den Info-Button des Kartendienstes erhalten sie mit den Feldern ERF_KARTE und ART_GRLG (siehe Hinweise zu den Sachdaten) eine Information, Karten welchen Maßstabes für die Betrachtung der Geometrien geeignet sind. Dies ist unbedingt zu beachten, um Fehleinschätzungen insbesondere in Randlagen von Überschwemmungsgebieten zu vermeiden.

Der NLWKN führt seine Daten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt. Er übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten. Es wird jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die bei Nutzern direkt oder indirekt daraus entstehen, dass Daten des NLWKN genutzt werden. Die Karten und Texte sind Informationsmaterial für die Öffentlichkeit, keine amtliche Auskunft oder rechtsverbindliche Aussage. Werden amtliche Auskünfte zu einem bestimmten Gebiet oder einer bestimmten Frage benötigt, erteilt diese auf Anfrage die zuständige Behörde; in der Regel ist dies der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt.

Die Inhalte des Kartendienstes sind noch nicht zu allen Themen flächendeckend vorhanden. Die Karten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Aus der Tatsache, dass ein bestimmtes Gebiet nicht aufgeführt ist, kann nicht geschlossen werden, dass hier keine Hochwassergefahr besteht.


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Datensammlung Überschwemmungsgebiete

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