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Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert

In den Landkreisen Goslar, Helmstedt, Celle sowie der Region Hannover/ Presseinformation vom 22. Mai 2015


Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Stephan-Robert Heinrich vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete in den Landkreisen und Städten Celle, Goslar, Helmstedt sowie der Region Hannover veröffentlicht.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind fast 5.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.


Der NLWKN in Braunschweig hat in den Landkreisen Goslar und Helmstedt sowie der Stadt Goslar folgende Überschwemmungsgebiete (ÜSG) vorläufig gesichert:

Im Landkreis Goslar und der Stadt Goslar wird das Überschwemmungsgebiet der Ecker vorläufig gesichert. Das Überschwemmungsgebiet der Ecker erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Bad Harzburg im Landkreis Goslar und den Ortsteil Vienenburg der Stadt Goslar. Es beginnt an der Mündung in die Oker und überdeckt eine Fläche von rund 70 Hektar.

Das Überschwemmungsgebiet des Kupferbachs liegt im Landkreis Helmstedt. Es betrifft Flächen der Ortschaft Offleben in der Gemeinde Büddenstedt. Es beginnt südlich von Offleben an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und erstreckt sich mehr als drei Kilometer stromauf bis oberhalb des Teichzulaufs Anna-Süd. Das ÜSG Kupferbach überdeckt eine Fläche von rund 33 Hektar.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 13. Mai 2015.


Der NLWKN in Hildesheim hat in der Region Hannover, im Landkreis Celle und der Stadt Celle folgende Überschwemmungsgebiete (ÜSG) vorläufig gesichert:

Der NLWKN hat das Überschwemmungsgebiet der Neuen Aue, der Alten Aue, der Aue und des Fuhsekanals in der Region Hannover, im Landkreis Celle und in der Stadt Celle auf einer Fläche von über 1.700 Hektar vorläufig gesichert. Im Bereich der Aue erfolgte dies zusätzlich zur bereits bestehenden und weiter gültigen vorläufigen Sicherung vom 18.03.2009.

Die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete erstrecken sich entlang eines Gewässerdreiecks und dessen Verbindung über den Fuhsekanal zur Aller (Gewässerlänge insgesamt ca. 32,5 km). Das Gewässerdreieck selbst wird aufgespannt durch das Verteilerbauwerk Obershagen, das Kreuzungsbauwerk Aue-Fuhse-Fuhsekanal und die Mündung der Neuen Aue in den Fuhsekanal.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 27. Mai 2015.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2015

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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