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Überschwemmungsgebiet an sechs Gewässern im Landkreis Emsland vorläufig gesichert

Hochwasserschutz: NLWKN identifiziert Gefahren an zahlreichen Gewässerkilometern


Im Hochwasserfall können die Hopstener Aa und andere Gewässer der Region wie hier 2010 ein ernstes Gefahrenpotenzial entwickeln. Wo Überschwemmungen drohen, zeigen die Berechnungen des NLWKN (Bild: NLWKN).   Bildrechte: NLWKN
Im Hochwasserfall können die Hopstener Aa und andere Gewässer der Region wie hier 2010 ein ernstes Gefahrenpotenzial entwickeln. Wo Überschwemmungen drohen, zeigen die Berechnungen des NLWKN (Bild: NLWKN).

Lingen/Verden/Meppen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat im Süden des Landkreises Emsland erneut ein Überschwemmungsgebiet ermittelt und vorläufig gesichert. An insgesamt sechs Gewässern identifizierten die Fachleute im Rahmen des vorsorgenden Hochwasserschutzes auf einer Gesamtfläche von rund 1.223 Hektar ein konkretes Risiko im Hochwasserfall. Ziel ist es, Gefahren aufzuzeigen und Schäden bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Betroffen von der vorläufigen Sicherung sind Flächen entlang der Großen Aa, Speller Aa, Dreierwalder Aa, des Altenrheiner Bruchgrabens, der Hopstener Aa und Flötte.

Als Überschwemmungsgebiete (ÜSG) werden jene Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsbereiche dient einerseits dazu, die Bevölkerung vor der dort bestehenden Hochwassergefahr zu warnen. „Zugleich können die mit einem Hochwasser einhergehenden Schäden aktiv vermieden werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen etwa hinsichtlich der Bebauung gelten“, erklärt Harm Kuhlenkamp von der Betriebsstelle Verden des NLWKN, in der das Hochwasserkompetenzzentrum ansässig ist und wo entsprechende hydraulische Berechnungen durchgeführt werden.

„Der NLWKN liefert den Unteren Wasserbehörden des Landkreises Emsland und der Stadt Lingen die ermittelten Erkenntnisse und sichert die Gebiete vorläufig“, erläutert Jens Mäueler, Aufgabenbereichsleiter Oberirdische Gewässer der örtlich zuständigen Betriebsstelle Meppen des NLWKN: „Landkreis und Stadt führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durch. Hier sind auch die entsprechenden Karten einsehbar.“

Diese Flächen und Gewässer sind betroffen:

Die jetzt im Landkreis Emsland vorläufig gesicherten Flächen sind Teil eines zusammenhängenden Gewässersystems. Das Überschwemmungsgebiet beginnt an der Großen Aa Unterstrom entlang der Bramscher Straße und verläuft zunächst bis zur Mündung der Speller Aa in Höhe der Ortschaft Hesselte in südliche Richtung. Es reicht von dort in östlicher Richtung durch die Ortschaften Lünne, Beesten sowie Oberstrom über die Stadt Freren hinaus. An der Speller Aa beginnen die betroffenen Flächen an der Einmündung zur Großen Aa östlich der Ortschaft Hesselte. Das Überschwemmungsgebiet verläuft von dort in südöstlicher Richtung bis zur Ortschaft Spelle. Im weiteren Verlauf ändert die Speller Aa ab Kilometer 12,2 ihren Namen in Hopstener Aa und fließt ab Kilometer 14,25 entlang der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Zum Gewässersystem im Überschwemmungsbereich der Ortschaft Spelle gehören zudem die in die Hopstener Aa mündenden Gewässer Flötte und Dreierwalder Aa sowie der durch das Industriegebiet verlaufende Altenrheiner Bruchgraben.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2021

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