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Neue Überschwemmungsgebiete an der Lachte und der Ilmenau

NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden: Förmliches Verfahren folgt / Presseinformation vom 27. Juli 2012


Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Jetzt ist der NLWKN in den Landkreisen Gifhorn, Harburg und Lüneburg ganz im Sinne eines vorbeugenden Hochwasserschutzes tätig geworden.

Im Landkreis Gifhorn wurde das rund 13 Hektar große Überschwemmungsgebiet der Lachte in der Gemeinde Hankensbüttel vorläufig gesichert.

Das neue Überschwemmungsgebiet an der Ilmenau liegt in den Landkreisen Harburg und Lüneburg sowie in der Hansestadt Lüneburg und reicht von der Roten Schleuse in Lüneburg bis zur Mündung in die Elbe. Die Ilmenau, ein Nebenfluss der Elbe, tritt regelmäßig über die Ufer: Nahezu jährlich kommt es bei Starkregen- oder Tauwetterereignissen zu Überschwemmungen.

Hintergrund-Informationen:

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.07.2012
zuletzt aktualisiert am:
30.07.2012

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