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Hochwasserrisiko minimieren – wie geht das?

NLWKN und Umweltministerium informieren Kommunen über Fortschritte bei Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie


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Heiner Harting stellt Risikokarten vor. (Foto: NLWKN)

Bad Fallingbostel Wo besteht an Wasserläufen ein erhöhtes Hochwasserrisiko? Neben technischen Schutzmaßnahmen spielt das frühzeitige Erkennen von Gefahrenpotenzialen im Hochwasserschutz eine zentrale Rolle. Im Zuge der Umsetzung einer europaweit einheitlichen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden in Niedersachsen 42 Gewässer mit potenziell signifikantem Risiko identifiziert. In Bad Fallingbostel informierten der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am Donnerstag über den aktuellen Umsetzungsstand.

„Nur wer mögliche Gefahren kennt, kann rechtzeitig handeln und sich schützen“, betonte am Mittag Heiner Harting in der Bad Fallingbosteler Heidmark-Halle. Der Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Verden freute sich zusammen mit Martin Ast vom Niedersächsischen Umweltministerium über ein reges Interesse der rund 130 Teilnehmer aus Fachbehörden, Kommunen und Verbänden. Die Veranstaltung im Heidekreis ist die erste von drei überregionalen Informationsveranstaltungen, mit denen der NLWKN über den aktuellen Umsetzungsstand der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) informieren möchte.

Ziel der 2007 verabschiedeten EU-Richtlinie ist die Verringerung von hochwasserbedingten nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt, Wirtschaft und Kulturstätten. Der NLWKN hatte bei der Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel hierzu erstmals 2011 bestimmte Abschnitte an zunächst 29 Flüssen identifiziert, für die ein erhöhtes Hochwasserrisiko besteht. Im Rahmen des laufenden zweiten Management-Zyklus rücken mit Abzucht, Aland, Altenau, Bückeburger Aue, Else, Ilme/Krummes Wasser, Kanal-Ilse, Lesum, Löcknitz, Nette, Rodenberger Aue, Sude und Wabe jetzt 13 weitere Gewässer in den Blick. „Die Identifizierung von Risikogebieten hat mit Überführung des Hochwasserschutzgesetztes II in das Wasserhaushaltsgesetz dabei nun auch rechtliche Konsequenzen“, erklärt Heiner Harting. So gibt es neue Regelungen etwa hinsichtlich der Ausweisung neuer Baugebiete und der Errichtung oder Nachrüstung von Heizölanlagen.

Gefahrenkarten liefern Basis für regionale Vorsorgemaßnahmen

Bei der Informationsveranstaltung standen unter anderem die überarbeiteten Hochwassergefahren- und Risikokarten im Fokus. Diese werden derzeit erstellt und sind Anfang nächsten Jahres auch im Internet zu finden. „Mit Hilfe der Hochwassergefahrenkarten wird deutlich, welche Flächen bei Hochwasser überschwemmt werden. Die Risikokarten wiederum dokumentieren, wie diese überschwemmten Flächen derzeit genutzt werden – etwa als Wohngebiet, Industriegebiet oder landwirtschaftliche Fläche“, erklärt Wilfried Seemann vom NLWKN in Verden.

Dabei geht es beim Hochwasserrisikomanagement nicht allein um die Dokumentation von Gefahren. Die nun überarbeiteten Karten sollen vielmehr langfristig in konkrete Schutzmaßnahmen münden, betont Betriebsstellenleiter Heiner Harting: „Der NLWKN wird die Kommunen und Verbände in Kürze auffordern, entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen zu melden. Diese müssen als Bestandteil der Management-Pläne an die EU geleitet werden“. Neben Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, zum Beispiel dem Bau von Deichen oder Rückhaltebecken, gehe es dabei insbesondere auch um die Berücksichtigung in Bauleitplänen oder bei der Einrichtung und Verbesserung kommunaler Warn- und Informationsdienste.

Harting machte in Bad Fallingbostel deutlich, dass die Ergebnisse des ersten Zyklus bereits von vielen Akteuren als Grundlage für ihre Planungen genutzt würden. Ziel sei es nun, mit dem zweiten Zyklus hieran anzuknüpfen und weitere Planungen landesweit voranzubringen.

„Das Land wird die Gemeinden im Hochwasserschutz sowohl in finanzieller als auch in fachlicher Hinsicht auch in Zukunft unterstützen“, unterstrich Martin Ast vom Niedersächsischen Umweltministerium. Neben einer noch einmal intensivierten fachlichen Beratung durch den NLWKN und dem Bau- und Finanzierungsprogramm stehe hierzu das Sondervermögen Hochwasserschutz mit rund 27 Millionen Euro als neues Finanzierungsinstrument zur Verfügung.

Zum Hintergrund – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie:

Der NLWKN hatte bis Ende 2011 erstmalig bestimmte Abschnitte von 29 Flüssen identifiziert, für die ein erhöhtes Hochwasserrisiko besteht. Für diese Risikogebiete wurden bis Ende 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Dieser Prozess wird alle sechs Jahre wiederholt – so will es die Europäische Union. Die Bewertung des Hochwasserrisikos wurde somit im Jahr 2018 erneut durchgeführt. Bis Ende diesen Jahres sind ebenfalls wieder Karten zu erstellen.

Die Hochwassergefahrenkarten im Maßstab 1:25.000 informieren über die Ausdehnung und die Wassertiefen von Hochwässern mit unterschiedlicher Brisanz. Es geht um erhöhte Wasserstände, die statistisch alle 20 bzw. 25 Jahre drohen sowie um schwere und extreme Hochwasser, die statistisch alle 100 Jahre und seltener auftreten.

Auf Grundlage der Gefahren- und Risikokarten sind bis Ende 2021 für alle Risikogebiete flussgebietsweite Risikomanagementpläne aufzustellen. Ziel der flussgebietsbezogenen Pläne ist es, in Form von Karten über bestehende Gefahren und Risiken zu informieren und Maßnahmen der verschiedenen mit dem Hochwasserschutz befassten Akteure zu erfassen und abzustimmen.

Zwei weitere Termine sind am 12. November in Hildesheim und am 21. November in Oldenburg geplant.

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Karte der Risikoabschnitte des 2ten Zyklus der HWRM-Rl in Niedersachsen.jpg (Foto: NLWKN)

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2019

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

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