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Altes Land: Neues Leben für ein unter Druck stehendes Gewässersystem

Unterhaltungsverband und NLWKN legen neues Rückzugsgewässer am Hinterdeich an


Das fertig profilierte neue Gewässer nach der Flutung: Über die Verbindung zur Steinkirchener Moorwettern sollen sich positive Effekte auch für die Gewässer in der Umgebung einstellen (Bild: NLWKN).   Bildrechte: NLWKN
Das fertig profilierte neue Gewässer nach der Flutung: Über die Verbindung zur Steinkirchener Moorwettern sollen sich positive Effekte auch für die Gewässer in der Umgebung einstellen (Bild: NLWKN).

Altes Land/Stade. Der ökologische Zustand der Gewässer im Alten Land soll sich verbessern – so fordert es eine spezielle Pflanzenschutzverordnung für das stark vom Obstanbau geprägte Gebiet. Neben der Reduzierung von Pflanzenschutzmitteleinträgen ist die Anlage von sogenannten Refugialgewässern dabei ein wichtiger Schritt. Ein weiteres dieser Rückzugsgewässer, von denen aus die Regeneration des 2000 Kilometer langen Gewässersystems gelingen soll, wurde nun im Bereich Hinterdeich in der Gemeinde Steinkirchen (Landkreis Stade) fertiggestellt.

Die Projektpartner, der Unterhaltungsverband Altes Land, der Entwässerungsverband Wetterndorf und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), nutzten dabei ein Areal an der Grenze des Verbandsgebiets. „Das in den vergangenen Wochen auf einer Fläche von zwei Hektar neu entstandene Gewässer bietet mit Tief- und Flachwasserzonen sowie einer neu geschaffenen Verbindung zur Steinkirchener Moorwettern ideale Voraussetzung zur Entwicklung neuer Lebensgemeinschaften schützenswerter Wasserorganismen“, erklärt Volker Rebehn vom NLWKN in Stade. Sie sollen den Ausgangspunkt bilden für eine Wiederbesiedelung weiterer Abschnitte des durch den ausgeprägten Obstanbau unter Druck geratenen Gewässersystems.

Auftraggeber dieser und ähnlicher, bereits geplanter Maßnahmen sind das Land Niedersachsen und der Unterhaltungsverband Altes Land. Mit der Planung des Vorhabens war das Stader Büro Sweco betraut. Die Bauausführung wurde von der Firma Pape aus Hollern-Twielenfleth übernommen. Finanziert wurde das Vorhaben aus Sondermitteln des Niedersächsischen Umweltministeriums. Insgesamt wurden an der Moorwettern 166.000,- Euro für den Bau in die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer im Alten Land investiert.

Weitere Anstrengungen erforderlich

Zur Erfüllung der in der Sonderverordnung des Bundes-Umweltministeriums gemachten Vorgaben müssen nun auch in anderen Verbandsgebieten der Region ähnliche Gewässer geschaffen werden. „Das Alte Land steht noch am Anfang eines längerfristigen Prozesses“, betont Rebehn. Bis 2025 gibt die Altes Land Pflanzenschutzverordnung den regionalen Akteuren Zeit, in ihrem Geltungsbereich alle Gewässer des knapp 2.000 Kilometer langen Gewässernetzes in die sogenannten Expositionsklassen eins oder zwei zu überführen. Die insgesamt vier Klassen beschreiben unterschiedliche Risikograde für eine Belastung mit Pflanzenschutzmitteln.

Zunehmend werden diese Refugialgewässer auch auf privaten Flächen erstellt und finanziert. Der einzelne Betrieb hat dabei den Vorteil einer finanziellen Unterstützung, der zugehörige Verband profitiert davon, dass er nicht selber auf eigenen Flächen tätig werden muss. „Das jetzt abgeschlossene Projekt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es bedarf aber weiterer Initiativen von privaten Obstanbaubetrieben und einer Bereitstellung zusätzlicher Flächen durch die Verbände, um die Ziele bei der Schaffung von Refugialgewässern zu erfüllen. Nur so kann eine Erholung für das Gewässersystem der Region erreicht werden“, so Volker Rebehn. Alle auf diesem Wege geschaffenen Refugialgewässer werden in einer vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium geführten Zusammenstellung gelistet.


Blick in die Baustelle: Ein Trenndamm sorgt für die Aufteilung des neuen Gewässers (Bild: NLWKN).   Bildrechte: NLWKN
Blick in die Baustelle: Ein Trenndamm sorgt für die Aufteilung des neuen Gewässers (Bild: NLWKN).
Bildrechte: NLWKN
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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2024

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