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Hochwasserschutz Hannover: Planfeststellungsbeschluss übergeben

Presseinformation des NLWKN/ Unterlagen liegen zwei Wochen aus/ Auch danach wird Einsicht gewährt


Hannover – Am Mittwoch haben Vertreter des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) der Stadt Hannover den Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserschutz an der Ihme übergeben. „Die Unterlagen liegen vom 14. bis einschließlich 27. Oktober in der Bauverwaltung der Landeshauptstadt am Rudolf-Hillebrecht-Platz aus und können dort von Interessierten eingesehen werden“, erklärte Cornelia Scupin, Leiterin des zuständigen Geschäftsbereichs beim NLWKN. „Die Dringlichkeit der Maßnahme erforderte eine Auslegung des Beschlusses direkt nach Abschluss des Verfahrens. Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Herbstferien keine Gelegenheit zur Einsicht haben, können sich gerne an uns wenden, wir werden ihnen den Beschluss auch nach Ablauf der offiziellen Frist zugänglich machen“, ergänzte die Juristin. Die einmonatige Klagefrist beginnt nach dem Ende der offiziellen Auslegung am 28. Oktober.

Die Planungen der Stadt sehen vor, auf einem 1,3 Kilometer langen Abschnitt entlang der Ihme im Wesentlichen zwischen der Legions- und der Leinertbrücke Geländeabgrabungen vorzunehmen und zusätzliche Hochwasserschutzmauern zu errichten. Die Innenstadt Hannovers soll damit vor einem Hochwasserereignis geschützt werden, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Hauptkritikpunkt der insgesamt 58 Einwendungen, die während des Planfeststellungsverfahrens beim NLWKN eingingen, war der Verlust alter Bäume entlang des Flussufers. „Hier gibt der Beschluss vor, dass dieser Verlust durch Neupflanzungen an anderer Stelle sowie durch eine Wiederbegrünung des abgetragenen Ihmeufers auszugleichen ist. Dabei werden mehr neue Bäume gepflanzt, als alte weichen müssen. Die Umsetzung von Teilen des Beschlusses – z.B. die geplante Anpflanzung neuer Bäume – ist grundsätzlich sofort möglich. Die notwendigen Baumfällungen dürfen wegen der noch andauernden Brut- und Setzzeit nicht vor Ablauf des Monats Oktober beginnen“, betonte Scupin. Ferner war zu untersuchen, ob seltene Fledermausarten durch die Abholzung der Bäume berührt würden. Hier ergaben die Prüfungen, dass die Tiere in diesem Gelände vorwiegend jagen, aber nicht nisten. Um auch hier sicher zu gehen, fordert der Planfeststellungsbeschluss die vorsorgliche Einrichtung von Fledermauskästen.

Abschließend bedankte sich Scupin bei allen Beteiligten, die zur schwierigen Lösung der Konflikte beigetragen haben.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt unter anderem in Hannover im Bürgerservice Bauen der städtischen Bauverwaltung aus. Die Adresse: Rudolf Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover (gleich neben dem Neuen Rathaus). Die Öffnungszeiten im Bürgerservice Bauen: montags bis donnerstags 08:00 – 16:00 Uhr, freitags 08:00 – 14:00 Uhr.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerservice Bauen in der Eingangshalle der städtischen Bauverwaltung (neben der Pförtnerloge) unter der gleichen Adresse montags bis freitags von 06:30 – 18:00 Uhr.

Ferner liegt der Beschluss zu den üblichen Öffnungszeiten auch in den Stadtverwaltungen von Laatzen, Hemmingen und Seelze aus.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2011

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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