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Warnung: Schlittschuhlaufen auf den landeseigenen Gewässern verboten

5. Januar 2009 // Es besteht Lebensgefahr!


Klirrender Frost und Sonnenschein – ideale Bedingungen zum Schlittschuhlaufen. Doch der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) warnt dringend vor dem Betreten der Eisflächen auf dem Ems-Jade-Kanal und auf den anderen landeseigenen Gewässern. Aus Seitengewässern fließt regelmäßig wärmeres Wasser in den Ems-Jade-Kanal – deshalb ist das Eis dünn und brüchig, vor allem unter den Brücken. "Wer sich auf’s Eis wagt, begibt sich in Lebensgefahr", heißt es in einer Presseinformation des NLWKN. Deshalb die klare Ansage: Das Betreten der Eisflächen auf landeseigenen Gewässern ist verboten. Erwachsene sollten Kinder und Jugendliche auf die Gefahren aufmerksam machen! Das Verbot gilt auch für den Alfsee und die Eisfläche auf der Talsperre Thülsfeld.

Für andere Wasserflächen gilt der Grundsatz: Eisflächen dürfen erst betreten werden, wenn das Eis mindestens 13 Zentimeter dick ist. "Und dazu muss es mindestens eine Woche richtig knackig gefroren haben", heißt es beim NLWKN. Unter Brücken und an Randzonen ist das Eis oft besonders dünn und brüchig. Bei einem verdächtigen Knistern oder Knacken sollte man das Eis sofort verlassen. Droht ein Einbrechen, sollte man sich flach auf die Eisdecke legen und vorsichtig in Bauchlage zum nächsten Ufer robben.

Es ist empfehlenswert, sich mit "HANSA DUBBEN" oder "EISKRALLEN" auszurüsten. Dabei handelt es sich um Rettungssysteme aus Skandinavien, die sich dort seit vielen Jahren auf den zugefrorenen Seen bewährt haben. Das Rettungsmittel wird um den Hals getragen, ist so immer griffbereit und bietet dank der spitzen Haken optimalen Halt, um sich aus der Einbruchsstelle alleine zu befreien. Die "HANSA DUBBEN" sind außerdem mit einer Rettungspfeife ausgestattet. Weitere Infos siehe Infospalte!

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010

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