Artikel-Informationen
erstellt am:
20.12.2006
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222
Braunschweig/ Hildesheim – Nach Abschluss eines förmlichen Verwaltungsverfahrens hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) per Verordnung vom 6. Dezember das neue Wasserschutzgebiet Poppenburg festgesetzt.
Das 5,6 Quadratkilometer große Areal liegt im Landkreis Hildesheim und erstreckt sich über Gebiete der Stadt Elze sowie der Gemeinde Nordstemmen. Genehmigt ist die Entnahme von 1.640.000 Kubikmeter Wasser pro Jahr.
Das Verwaltungsverfahren wurde in Gang gesetzt, nachdem die Energieversorgung Hildesheim einen entsprechenden Antrag auf Ausweisung eines Schutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Poppenburg gestellt hatte. Die Brunnen der Anlage decken etwa 15 Prozent des Wasserbedarfs der Stadt Hildesheim und ihrer Randgebiete. Im Zuge des Verfahrens lagen die Unterlagen in den betroffenen Kommunen aus, Anregungen und Bedenken sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden sind im Rahmen eines Erörterungstermins am 7. Juli behandelt worden und in die überarbeitete Schutzgebietsverordnung eingeflossen.
Im Interesse einer gesicherten Trinkwasserversorgung enthält die Schutzgebietsverordnung bestimmte Nutzungseinschränkungen. Einzelheiten dazu, zu möglichen Ausnahmeregelungen und zum Gebietszuschnitt können der Verordnung entnommen werden. Sie ist bei den betroffenen kommunalen Verwaltungen einzusehen und im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 13. Dezember veröffentlicht.
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20.12.2006
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27.04.2010
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