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Ausweisung von Überschwemmungsgebieten – den Flüssen mehr Raum geben

"Spätestens das Elbehochwasser im August 2002 hat deutlich gemacht, wie wichtig vorbeugender Hochwasserschutz ist. Dieses Ereignis hat gezeigt, dass Hochwassergefahr nichts Abstraktes ist, sondern im Gegenteil sehr real." Engagiert plädierte Martin Windhaus, Leiter der Betriebsstelle Cloppenburg des NLWKN, bei einer Veranstaltung in Quakenbrück für einen vorbeugenden Hochwasserschutz gerade in den hochwassergefährdeten Gebieten. "Und dazu gehört auch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten". Er betonte jedoch, dass faktisch kein grundsätzliches Verbot von Ackerbau in den Überschwemmungsgebieten gilt. Windhaus informierte speziell über die beiden Überschwemmungsgebiete Wrau (Samtgemeinde Artland) und Hase (im Bereich Bersenbrück und Quakenbrück).

Der Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Cloppenburg erläuterte plastisch die Funktion eines Überschwemmungsgebietes: "Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten heißt nichts anderes als dass den Flüssen der notwendige Platz in ihrer natürlichen Flussaue gesichert wird – bei Hochwasser kann der Fluss sich weiter in der Natur ausbreiten; Siedlungen und Menschen sind geschützt." Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete greife nicht über die Sozialbindung des Eigentums hinaus in die Rechte der Grundeigentümer ein.

Die natürlichen Überschwemmungsgebiete müssen besonders geschützt werden, weil die Fluss-Auen immer wieder durch Planungen privater und öffentlicher Stellen bedroht sind - Siedlungen und sogar Industriegebiete werden geplant. Die Folge: Es entstehen zum einen zusätzliche Schadenspotentiale und zum anderen laufen im Ernstfall die Hochwasserwellen höher auf als nötig und verursachen massive Schäden. "Wenn wir die Überschwemmungsgebiete frei halten, ist das der beste Hochwasserschutz", betonte Windhaus.

Auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, des Niedersächsischen Wassergesetzes, verfolgt die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung das Ziel, die relevanten Überschwemmungsgebiete bis zum Jahre 2008 auszuweisen. Die Priorität bei der Bearbeitung wurde anhand der Gewässergröße, und des Handlungsbedarf auf Grund von tatsächlich eingetretenen Hochwasserereignissen gesetzt. Dabei wurden auch bereits früher festgesetzte Überschwemmungsgebiete überarbeitet.

Das gilt auch für die beiden Überschwemmungsbiete Wrau und Hase. "Die bestehende alte Verordnung ist 100 Jahre alt. Seither haben sich die Besiedlung, der Verkehr und auch die Gewässer grundlegend verändert. Eine Überarbeitung ist daher geboten und wird auch von vielen verschiedenen Stellen gefordert", sagte Windhaus. Zum Überschwemmungsgebiet der Hase sagte er, dass die Gesamtfläche des 15 km langen Teilstücks gleich geblieben sei. Im Bereich der Ortslage Hertmann sind jedoch etwa 40 Hektar heraus gefallen, während im Bereich Gehrde, insbesondere durch die Schaffung des Biotops, Flächen hinzukamen. Das Überschwemmungsgebiet der Wrau hat sich von 120 auf 620 Hektar sehr vergrößert. Und das aus gutem Grund: Die Verordnung zum Überschwemmungsgebiet bildet in diesem Bereich nur das ab, was schon zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts durch wasserbauliche Tätigkeiten festgelegt wurde. Die Niederungsflächen dienen bei hohen Abflüssen der Hochwasserentlastung der Hase.

NLWKN – das ist das Kürzel für

NIedersächsischer Landesbetrieb für

Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2005
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2010

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