Naturschutzgebiet "Lutterlandbruch"
Kennzeichen: NSG BR 101
Das Naturschutzgebiet ist seit dem 16.12.2020 durch eine neue Verordnung geschützt. Weitere Informationen finden Sie demnächst auf diesen Seiten.
Das bei Beienrode nordöstlich Königslutter gelegene "Lutterlandbruch" ist 85 ha groß. Es handelt sich um ein Niedermoorgebiet in der Schunterniederung mit artenreichen Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren, Großseggenrieden und Schilfröhrichten auf grundwassernahen, z. T. sehr morastigen Standorten. Im Nordteil befindet sich ein Birken-Erlenbruch mit nassen Senken; außerdem kommen Weidengebüschen und Stillgewässer im Gebiet vor. Gefährdete Pflanzenarten dieser Biotopkomplexe sind z. B. Schlangen-Wiesenknöterich, Bach-Nelkenwurz und Schwarzschopf-Segge.
Landesweit hat das "Lutterlandbruch" aus zoologischer Sicht eine besondere Schutzwürdigkeit, da von hier das einzige derzeit bekannte Vorkommen der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) im atlantischen Teil Niedersachsens bekannt ist. Diese nur etwa 2 mm lange Schneckenart lebt in Seggenrieden und ist im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt.
Das Gebiet ist von der Abgrenzung her fast identisch mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet 445.
Zuständig ist der Landkreis Helmstedt als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblattblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein NSG zu finden:
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover