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Den Flüssen mehr Platz in ihrer natürlichen Flussaue einräumen

Vom NLWKN werden Überschwemmungsgebiete ermittelt - Präsentation auf dem neu gestalteten Kartenserver


"Die Hochwasser im Herbst 2007 haben erneut deutlich gemacht, wie wichtig vorbeugender Hochwasserschutz ist. Diese Hochwasser haben gezeigt, dass die Gefahr nichts Abstraktes ist, sondern im Gegenteil sehr real." Engagiert plädiert Martin Gottwald, Leiter des Geschäftsbereiches "Gewässerbewirtschaftung" des NLWKN, für einen vorbeugenden Hochwasserschutz gerade in den hochwassergefährdeten Gebieten. "Und dazu gehört auch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten".

Er erläutert plastisch die Funktion eines Überschwemmungsgebietes: "Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten heißt nichts anderes als dass den Flüssen der notwendige Platz in ihrer natürlichen Flussaue gesichert wird – bei Hochwasser kann der Fluss sich weiter in der Natur ausbreiten; Siedlungen und Menschen sind geschützt." Für ihn ist ein Freihalten der gefährdeten Gebiete in den Flussauen eine wirtschaftliche und zweckmäßige Variante des vorbeugenden Hochwasserschutzes.

Die natürlichen Überschwemmungsgebiete müssen besonders geschützt werden, weil die Fluss-Auen immer wieder durch Planungen privater und öffentlicher Stellen tangiert sind - Siedlungen und Industriegebiete werden geplant. Die Folge: Es entstehen zum einen zusätzliche Schadenspotentiale und zum anderen laufen im Ernstfall die Hochwasserwellen höher auf als nötig und verursachen massive Schäden. "Wenn wir die Überschwemmungsgebiete frei halten können, ist das der beste Hochwasserschutz", betont Gottwald.

"Überschwemmungsgebiete werden nicht geplant, sie bestehen ganz real. Nur wenn ihre Existenz nicht beachtet wird, können Hochwasserereignisse schlimme Schäden anrichten", sagt Gottwald. Und weil die Auswirkungen sehr seltener Hochwasserereignisse auch den Ortskundigen zumeist nicht bekannt sind, ermittelt der Landesbetrieb mit fundierten ingenieurwissenschaftlichen Methoden, wie sich ein Hochwasserereignis in der Flussaue auswirkt. Angenommen wird dabei entsprechend einheitlicher bundesweiter Handhabung ein für das betrachtete Flussgebiet maßgebliches Hochwasserereignis, wie es statistisch alle einhundert Jahre einmal auftritt.

Mit der Neuorganisation der Landesverwaltung sind die unteren Wasserbehörden – also die Landkreise und kreisfreien Städte – bereits seit Januar 2005 für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zuständig; dies ist im Niedersächsischen Wassergesetz geregelt. Interessierte Bürger können sich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten und bei der Region Hannover erkundigen, wo Überschwemmungsgebiete ausgewiesen sind. Diese verfügen über detaillierte Darstellungen der festgesetzten Gebiete.

Die Feststellung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist also ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Nur wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen beispielsweise oder eine Änderung der Nutzung. Mit einer im Dezember 2007 in Kraft getretenen Verordnung, deren gesetzliche Grundlage §92a des Niedersächsischen Wassergesetzes (2007) war, wurden die Gewässer oder Gewässerabschnitte Niedersachsens bestimmt, an denen im Fall eines hundertjährlichen Hochwassers nicht nur geringe Schäden zu erwarten sind. Bei der Gewässerbestimmung haben sich das Umweltministerium und der NLWKN, der die fachlichen Vorarbeiten geleistet hat, an der Größe und damit der Schadensträchtigkeit des jeweiligen Einzugsgebietes und der Nähe zu Siedlungs- bzw. Industriegebieten orientiert.

Aufgrund der Umsetzung der EG- Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) wird nun zusätzlich eine Bewertung des Hochwasserrisikos durchgeführt. Innerhalb der Gebiete mit potenziellem signifikanten Hochwasserrisiko (Risikogebiete) sind die Überschwemmungsgebiete gemäß § 74 (6) WHG bis zum 22.12.2013 festzusetzen. Dabei ermittelt der NLWKN die Überschwemmungsgebiete – das heißt deren flächenmäßige Abgrenzung (HQ100-Linie), die Festsetzung erfolgt anschließend durch die unteren Wasserbehörden in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Um eine besonders effiziente Bearbeitung zu erreichen und einen zentralen Ansprechpartner für schwierige Aufgaben zu schaffen, hat der NLWKN bereits im Jahr 2007 eine Leitstelle zur Koordinierung der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete eingerichtet.

Um einen einheitlichen Umfang der Berechnungsergebnisse zu garantieren, wurde 2007 eine Empfehlung zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erarbeitet. Sie regelt nicht nur Art und Umfang der Berechnungen und der Unterlagen, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen dem NLWKN und den Unteren Wasserbehörden. Außerdem gelten einheitliche Kriterien für die Priorität bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Dies ist eine gute Basis, um die noch zu ermittelnden Überschwemmungsgebiete effektiv und in gleich bleibend hoher Qualität festzustellen.

Fazit: Der NLWKN hat die Aufgabe, die Überschwemmungsgebiete zu ermitteln; sie werden nach und nach im Niedersächsischen Ministerialblatt und quartalsweise im Internet veröffentlicht und gelten bis zum Datum der Verordnung durch die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover als festgesetzt. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass aktuelle Erkenntnisse auch während der Dauer des förmlichen Festsetzungsverfahrens beachtet werden. Ab sofort werden zahlreiche Gebiete auf dem neu gestalteten Kartenserver präsentiert.

Bild der Hunte Bildrechte: Foto: Hans Schmidt, NLWKN

Hunte unterhalb von Wildeshausen

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Datenaustauschformate WSG und ÜSG

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Datensammlung Überschwemmungsgebiete

Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Leitstelle Überschwemmungsgebiete

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
NLWKN Süd in Göttingen
Alva-Myrdal-Weg 2
D-37085 Göttingen
Tel: +49 (0)551/5070-452

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