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Zwischenbericht zum Umsetzungstand der Maßnahmenprogramme

Innerhalb von drei Jahren nach der Veröffentlichung jedes Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für die Einzugsgebiete legen die EU-Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 15 Absatz 3 WRRL einen Zwischenbericht mit einer Darstellung der Fortschritte vor, die bei der Durchführung des geplanten Maßnahmenprogramms erzielt wurden.

Im Gegensatz zur Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme schreibt die WRRL für den Zwischenbericht keine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die Daten werden elektronisch an die Europäische Kommission übermittelt. Um die Öffentlichkeit über die Fortschritte bei der Durchführung der geplanten Maßnahmenprogramme zu informieren, wurden die Daten für die Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein sowie für einen bundesweiten Überblick für den ersten Bewirtschaftungszeitraum erstmalig aufbereitet.

Für die Information der Öffentlichkeit zum Umsetzungsstand der Maßnahmenprogramme des zweiten Bewirtschaftungszeitraums 2015 bis 2021 hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) die Broschüre „Umsetzungsstand der Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie - Zwischenbilanz 2018“ veröffentlicht, die Sie zum Download in der rechten Infospalte finden können. Die Broschüre stellt im ersten Teil den Stand der Maßnahmenumsetzung Ende 2018 anhand von Zahlen und Grafiken dar. Im zweiten Teil der Broschüre werden für einzelne Handlungsbereiche umgesetzte Maßnahmen aus den Bundesländern dargestellt.

Für Niedersachsen wurden Maßnahmen, die ab 2010 an den Oberflächengewässern und für das Grundwasser geplant sind oder umgesetzt wurden, erfasst. Sowohl für die Meldung an die Europäische Kommission als auch für die Broschüre der LAWA wurden hierfür hauptsächlich Maßnahmen ausgewertet, die mit Landesmitteln und EU-Mitteln gefördert wurden. Darüber hinaus wurden Maßnahmen, die mit Hilfe anderer Finanzierungsquellen von den Unterhaltungsverbänden umgesetzt wurden und Maßnahmen aus dem Bereich Naturschutz mit besonders positiven Auswirkungen auf die WRRL-Ziele berücksichtigt. Den nächsten Zwischenbericht übermitteln die EU-Mitgliedsstaaten Ende 2024 an die Europäische Kommission.

Einen Überblick über die Maßnahmen des ersten Bewirtschaftungszeitraums an Oberflächengewässern und die Kulisse der Gewässerschutzberatung finden Sie in den interaktiven Umweltkarten (Kategorie: WRRL-Maßnahmen) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

Umsetzungsstand der Maßnahmen nach WRRL-Zwischenbilanz 2018

(nicht vollständig barrierefrei)

  Zwischenbilanz 2018 (LAWA)
(PDF, 22,24 MB)

Bau eines Umgehungsgerinnes für die Gerdau an der Mühle Verhorn  

Bau eines Umgehungsgerinnes für die Gerdau an der Mühle Verhorn

Düngeberatung aufgrund Bodenanalytik   Bildrechte: NLWKN

Düngeberatung aufgrund Bodenanalytik

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
N.N.

NLWKN Betriebsstelle Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
D-21337 Lüneburg
Tel: +49 (0) 4131 / 2209-168

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