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Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Titelbild Umsetzung MSRRL   Bildrechte: Dr. A. Schroeder

Der NLWKN im nationalen Umsetzungsprozess


Die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) stellt die Umweltsäule der Europäischen Integrierten Meerespolitik dar. Seit ihrem Inkrafttreten im Juli 2008 verpflichtet sie die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht und fordert sie auf, Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahre 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen und - auch darüber hinaus - zu erhalten. Ziel ist es, eine Verschlechterung des Zustands der Meeresumwelt zu vermeiden, geschädigte Ökosysteme wo möglich wiederherzustellen, die Artenvielfalt und menschliche Gesundheit zu erhalten, sowie eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen durch künftige Generationen zu ermöglichen.

Elf Themenbereiche (sogenannte Deskriptoren) stehen dabei besonders im Fokus, u.a. Biodiversität, kommerziell genutzte Meerestiere, Eutrophierung, Meeresboden, Schadstoffe, Abfälle im Meer und die Einleitung von Energie. Die Konkretisierung der Richtlinie erfolgt durch Beschlüsse der EU-Kommission zum Guten Ökologischen Zustand und zum Verfahren zur Überwachung und Bewertung welche im Jahre 2017 aktualisiert wurden (s. weiterführende Links im Kasten rechts).

Die MSRL folgt einem ökosystemaren Ansatz und zielt darauf ab, bestehende Richtlinien und Abkommen (z.B.WRRL, FFH-RL, GFP etc.) zu integrieren und zu ergänzen, um sowohl den Zustand als auch die Belastungssituation umfassend zu berücksichtigen. Dabei erweitert sie den Blickwinkel vom häufig lokalen Betrachtungsraum mit nationaler Gesetzgebung auf die Meeresregion mit internationaler Zuständigkeit. Um dies zu ermöglichen, erarbeiten die Mitgliedsstaaten im Rahmen von regionalen Meersübereinkommen (für Deutschland relevant sind vor allem OSPAR & HELCOM) gemeinsame bzw. vergleichbare Ansätze. Die EU-weite Abstimmung erfolgt in zahlreichen EU-Arbeitsgruppen, in denen Vertreter der Bundes- und Länderbehörden mitarbeiten.

In Deutschland sind die Küstenbundesländer zuständig für die Umsetzung der MSRL in den Küstenmeeren (bis 12 sm vor der Küste) und seewärts davon die Bundesbehörden. Die nationale Zusammenarbeit wird innerhalb der Struktur des „Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee“ (BLANO) in zahlreichen Arbeitsgruppen organisiert. In diesen arbeiten Vertreter der Bundes- und Länder-Ministerien sowie der entsprechenden Fachbehörden zusammen, um nationale Berichte zu erarbeiten und Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. In Niedersachsen liegt die Verantwortung beim Niedersächsischen Umweltministerium und seinen nachgeordneten Fachbehörden. Der NLWKN bindet hierbei als koordinierende Stelle andere Fachbehörden in den Prozess mit ein und erstellt gemeinsam mit diesen die fachlichen Beiträge für Niedersachsen.

In der MSRL ist ein Zeitplan festgeschrieben, nach dem die Mitgliedsstaaten über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie der Öffentlichkeit und der EU-Kommission berichten müssen. Dementsprechend hat Deutschland im Jahre 2012 zum Aktuellen Umweltzustand, zur Beschreibung eines guten Umweltzustands („Good Environmental Status" - GES) und den Umweltzielen berichtet. Anschließend wurden 2014 das Umweltüberwachungsprogramm und 2016 das Maßnahmenprogramm veröffentlicht. Die Berichte und weitere Informationen sind über die gemeinsam von Bund und Ländern betriebene Internetseite www.meeresschutz.info verfügbar.

In einem sechsjährigen Zyklus müssen diese Berichte aktualisiert werden. Derzeit werden die Berichte zum aktuellen Umweltzustand, zum Guten Ökologischen Zustand und zu den Umweltzielen überarbeitet. Im aktuellen Bearbeitungsschritt lag der Bericht zu den Zustandsbewertungen nach Artikel 8, 9 und 10 MSRL für einen Zeitraum von sechs Monaten (01.03.2018 bis 31.08.2018) zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Derzeit werden die resultierenden Stellungnahmen eingearbeitet und der Bericht im Oktober 2018 an die EU gemeldet.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jürgen Knaack

Brake-Oldenburg
Aufgabenbereichsleiter
Heinestraße 1
D-26919 Brake (Unterweser)
Tel: +49 (0)4401/926-124

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