Hier finden Sie nachstehend die ortsüblichen Bekanntmachungen des Vorhabens durch die Gemeinde Hagen a. T. W. sowie durch die Stadt Lengerich.
Ortsübliche Bekanntmachung Gemeinde Hagen a. T. W.
(PDF, 0,07 MB)
Bei dem geplanten Vorhaben der Antragstellerin, Frau Maria Anna Meyer zu Mecklendorf, handelt es sich um die Änderung der Stauanlage Teutoburger Waldsee.
Das beantragte Vorhaben liegt in der Gemeinde Hagen a.T.W. im Landkreis Osnabrück, unmittelbar angrenzend an die Stadt Lengerich und hat voraussichtlich auch Auswirkungen im Bereich der Stadt Lengerich im Landkreis Steinfurt.
Die geplanten Maßnahmen dienen im Wesentlichen der Festlegung der Wasserspiegellagen im Normalbetrieb und im Hochwasserfall sowie der Reduzierung des Beckenvolumens beim Höchstwasserstau. Das maximale Stauvolumen soll bei einem Regelstauziel von NHN 93,85 m und einem Höchststauziel im Hochwasserfall von NHN 94,30 m auf unter 100.000 m³ reduziert werden. Damit gehen u.a. Änderungen der für die Hochwasserentlastung erforderlichen Bauwerke einher. So sollen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs ein neues Überlaufbauwerk für die Hochwasserentlastung und ein neuer Grundablass errichtet sowie der Betriebsauslass und das Trennbauwerk saniert werden.
Bei den beabsichtigten Maßnahmen handelt es sich um die Änderung einer Anlage nach § 52 (Talsperren, Wasserspeicher) des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Nach Fertigstellung des Vorhabens wird die Anlage aufgrund der Abmessungen keine Anlage nach § 52 NWG mehr darstellen.
Für die rechtliche Zulassung des Vorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das vom NLWKN, Direktion, Standort Oldenburg, durchgeführt wird.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Antragsunterlagen vom 30.05.2016 bis einschließlich 29.06.2016 bei der Gemeinde Hagen a.T.W. und der Stadt Lengerich aus.
Der Text der Bekanntmachung mit weiteren Einzelheiten steht zum Download in der Informationsspalte bereit.
Die Planunterlagen finden Sie nachstehend.
Hier finden Sie nachstehend die ortsüblichen Bekanntmachungen des Vorhabens durch die Gemeinde Hagen a. T. W. sowie durch die Stadt Lengerich.
Ortsübliche Bekanntmachung Gemeinde Hagen a. T. W.
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