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Neustadt am Rübenberge

Hochwasserschutz im Bereich Silbernkamp - Planfeststellungsverfahren


Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Str. 5, 38120 Braunschweig, hat auf Antrag der Stadt Neustadt am Rübenberge vom 13.05.2019 den Plan für den Bau eines linienhaften technischen Hochwasserschutzes in Form eines Hochwasserschutzdeiches durch Beschluss vom 22.12.2021 gemäß § 12 Niedersächsisches Deichgesetz (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 107 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) festgestellt.

Die Stadt Neustadt am Rübenberge plant, im Bereich des Wohngebiets Silbernkamp einen linienhaften technischen Hochwasserschutz in Form eines Hochwasserschutzdeiches umzusetzen. Das Planungsgebiet liegt in der Region Hannover im Südosten der Stadt Neustadt am Rübenberge und erstreckt sich vom Klinikum der Region Hannover (Röntgenstraße / Robert-Koch-Straße) im Süden bis zu der historischen Festungsmauer des Schlosses Landestrost im Norden (Marschstraße / An der Leutnantswiese). Die Maßnahme ist Teil des Gesamtkonzepts "Rahmenentwurf zum Hochwasserschutz an der Unteren Leine im Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge“. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Nach dem Beteiligungsverfahren im Jahre 2019, in dem die Planunterlagen auch öffentlich ausgelegen haben, wurde aufgrund der besonderen Situation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten, der beabsichtigte Erörterungstermin abgesagt und im Jahre 2021 durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ersetzt.

Eine Ausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen konnten daher in der Zeit vom 08.02.2022 bis zum 22.02.2022 (einschließlich) im Internet über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden. Maßgeblich war der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen.

Als zusätzliches Informationsangebot lag eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 74 Abs. 4 S. 2 VwVfG in der Zeit vom 08.02.2022 bis einschließlich 22.02.2022 bei der Stadt Neustadt am Rübenberge aus.

Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei der Stadt Neustadt am Rübenberge erfolgten nach ortsüblicher Bekanntmachung durch die Stadt Neustadt am Rübenberge.


  Bildrechte: Neustadt a. Rbge.

Neustadt am Rübenberge - Silbernkamp

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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