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Fließgewässerentwicklung - Überblicksinformation

In der Vergangenheit sind Fließgewässer vielfach massiv ausgebaut, begradigt und staureguliert worden. Dadurch wurden die Entwicklungs- und Kompensationsmöglichkeiten der Gewässer stark eingeschränkt. Ohne diese natürlichen Entwicklungs- und Kompensationsmöglichkeiten kommt es einerseits zu einer hohen hydraulischen Belastung des Gewässers (zum Beispiel bei Starkniederschlägen im Sommer oder zur Zeit der Schneeschmelze im Frühjahr) und andererseits können ins Gewässer eingetragene Belastungen (zum Beispiel von landwirtschaftlichen Flächen) nicht auf natürlichem Wege abgebaut und kompensiert werden. Unter anderem hat dies Hochwässer mit unerwünschten Überschwemmungen und eine schlechte Wasserqualität zur Folge.

Darüber hinaus wird die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer eingeschränkt oder gar verhindert. Ökologische Durchgängigkeit bedeutet, dass Fische und andere im Gewässer (aquatisch) und auf dem Gewässerboden (benthisch) lebende Organismen im Gewässer auf- und abwandern können (longitudinale oder längszonale Durchgängigkeit). Ebenso bedeutungsvoll sind die vertikale (Boden-Wasser) und die laterale (Gewässer-Aue) Durchgängigkeit.

Der Erhalt und die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern sowie deren naturnahe Gestaltung und Entwicklung zählen daher unter Berücksichtigung des Schutzes der Bevölkerung vor Dürren und Überschwemmungen zu den wichtigsten Zielsetzungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Diese europäische Richtlinie wird auf Bundesebene durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und auf Landesebene in Niedersachsen durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) konkretisiert und umgesetzt.

Die Unterhaltung und Entwicklung von Fließgewässern, die nicht Eigentum des Landes Niedersachsen sind, obliegt den Wasser- und Boden- bzw. Unterhaltungsverbänden sowie teilweise kreisfreien Städten. Diese können als Vorhabensträger für Fließgewässerentwicklungsmaßnahmen im Sinne der EG-WRRL Fördermittel bis zu einer Höhe von 90 % der Projektkosten beantragen. Zuständig für die Fördermittelzuwendung in Niedersachsen ist der NLWKN. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie hier (Ansprechpartner).

Jahr für Jahr begleitet der NLWKN verschiedene Projekte der ökologischen Fließgewässerentwicklung, damit Niedersachsen den Vorgaben der EG-WRRL wieder ein Stück näher kommt. Der NLWKN begleitet und unterstützt Vorhabensträger bei der Antragstellung für die entsprechenden Fördermittel. Bei einer Vielzahl von Projekten ist der NLWKN darüber hinaus direkt an der Planung und Bauüberwachung als Dienstleister beteiligt.

Sowohl bei der Mittelvergabe als auch bei der Durchführung landeseigener Maßnahmen und Dienstleistungen für Dritte stehen Neutralität und das Landesinteresse für den NLWKN an erster Stelle.

Die Förderung von geeigneten Vorhaben der Fließgewässerentwicklung/Gewässer- und Auenentwicklung an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften. Weiterführende Infos s. Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften.

Die Planungsprozesse beim NLWKN erfolgen in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und verfolgen den Grundsatz der bestmöglichen Wirtschaftlichkeit. Nach der Grundlagenermittlung, welche u.a. die Klärung der Aufgabenstellung, Ortsbesichtigungen, Beratungen zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf und das Formulieren von Entscheidungshilfen beinhaltet, folgt die Projekt- und Planungsvorbereitung. Hier werden die Grundlagen analysiert, die Leistungen mit den fachlich Beteiligten abgestimmt, Wechselwirkungen im Ökosystem erfasst, bewertet und erläutert und sowohl ein Planungskonzept einschließlich einer Variantenuntersuchung als auch ein Vorentwurf mit Erläuterungen und terminlichen Abläufen als Vorplanung erarbeitet. Darüber hinaus wird eine Kostenschätzung aufgestellt. In der anschließenden Entwurfsplanung wird die Vorplanung konkretisiert. Es werden Entwürfe mit allen erforderlichen Details erstellt und die Planung mit den beteiligten Stellen und Behörden abgestimmt. Eine Kostenberechnung wird aufgestellt und mit der Kostenschätzung aus der Vorplanung verglichen. Anschließend folgen die Genehmigungsplanung und - u.a. unter Berücksichtigung von Nebenbestimmungen der Genehmigung, - die Ausführungsplanung. In dieser werden die vorangegangenen Planungen weiter konkretisiert und gegebenenfalls während der Baumaßnahme entstehende Änderungsbedarfe eingearbeitet. Die fertiggestellte Ausführungsplanung ist Grundlage für die Vergabe der Bauleistungen. Die Vergabe wird vorbereitet und begleitet. Zum Schluss folgt die örtliche Überwachung der baulichen Umsetzung.

Unter anderem für dieses überaus spannende Tätigkeitsfeld werden immer wieder interessierte und motivierte Fachkräfte gesucht. Entsprechende Stellenausschreibungen finden Sie hier (Stellenausschreibungen).

Kaskadenabsturz in der Ohe   Bildrechte: NLWKN

Kaskadenabsturz in der Ohe

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jörn Drosten

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
D-26506 Norden
Tel: +49 (0)4931 / 947-176

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