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Technische Vorschriften

Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten technischen Vorschriften stellen keine vollständige Aufzählung der zu beachtenden Vorschriften dar! Beispielsweise sind Vorschriften des Bau- oder Arbeitsschutzrechts zusätzlich zu beachten.


Um den Besorgnisgrundsatz im Sinne des WHG zu erfüllen und den bestmöglichen Schutz der Gewässer zu gewährleisten, müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) beschaffen sein sowie entsprechend eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden.

Für den Gewässerschutz hat das Niedersächsische Umweltministerium insbesondere nachfolgende technische Vorschriften als allgemein anerkannte Regeln der Technik eingeführt:

  • Die von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA vormals ATV-DVWK) im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeiteten technischen Regeln im Sinne von § 161 Abs. 3 NWG. Diese technischen Vorschriften gelten mit ihrer Veröffentlichung für Niedersachsen auch ohne Bekanntmachung im Nds. MBl.

  • Die vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) erarbeitete Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" ist durch Gemeinsamen Runderlass des Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsministeriums vom 12.03.1997, Nds. MBl. S. 469, gemäß § 3 VAwS eingeführt worden.

Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

DWA-A 779, erschienen 04/2006, Entwurf 12/2018
Allgemeine Technische Regelungen
E TRwS 779-12/2018

DWA-A 780-1, erschienen 05/2018
Oberirdische Rohrleitungen
Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen

TRwS 780-5/2018
zusätzlich erschienen 11/2018:
DWA-Kommentar zur A 780-1

DWA-A 780-2, erschienen 05/2018
Oberirdische Rohrleitungen
Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten
............duroplastischen Werkstoffen

TRwS 780-5/2018
zusätzlich erschienen 04/2019:
DWA-Kommentar zur A 780-2
DWA-A 781, erschienen 12/2018
Tankstellen für Kraftfahrzeuge
TRwS 781-12/2018
DWA-A 782, erschienen 05/2006
Betankung von Schienenfahrzeugen
TRwS 782/2006
DWA-A 783, erschienen 12/2005
Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge
TRwS 783/2005
DWA-A 784, erschienen 04/2006
Betankung von Luftfahrzeugen
TRwS 784/2006
DWA-A 785, erschienen 07/2009
Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen -R1-
TRwS 785/2009
DWA-A 786, erschienen 10/2020
Ausführung von Dichtflächen
TRwS 786/2020
DWA-A 787, erschienen 07/2009
Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
TRwS 787/2009
DWA-A 788, erschienen 05/2007, Entwurf 06/2019
Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
E TRwS 788/2019

DWA-A 789, erschienen 12/2017
Bestehende unterirdische Rohrleitungen

TRwS 789/2017
DWA-A 790, erschienen 12/2010
Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen
TRwS 790/2010

DWA-A 791-1, erschienen 02/2015
Heizölverbraucheranlagen
Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung
...........von Heizölverbraucheranlagen

TRwS 791-1/2015

DWA-A 791-2, erschienen 04/2017
Heizölverbraucheranlagen
Teil 2: Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen

TRwS 791-2/2017

E DWA-A 791, Entwurf 04/2020
Heizölverbraucheranlagen
E TRwS 791/2020
DWA-A 792, erschienen 08/2018
JGS-Anlagen
TRwS 792/2018

DWA-A 793-1, erschienen 04/2021
Biogasanlagen
Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten
...........landwirtschaftlicher Herkunft

TRwS 793-1/2021

Das DWA-Regelwerk
ist zu beziehen über die:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e.V. (DWA
),
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef














Richtlinien und Hefte des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie
Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Teil 1: Grundlagen, Bemessung und Konstruktion unbeschichteter Betonbauten
Teil 2: Baustoffe und Einwirken von wassergefährdenden Stoffen
Teil 3: Instandsetzung
Anhang A: Prüfverfahren (normativ), Anhang B: Erläuterungen (informativ)
Ausgabe
03/2011
DAfStb-Heft 474:
Injizierte Risse unter Medien- und Lasteinfluss,
...Teil 1: Grundlagenversuche,...Teil 2: Bauteiluntersuchungen,
Oberflächenschutzmaßnahmen zur Erhöhung der chemischen Dichtungswirkung,
Korrossionsschutz der Bewehrung bei Einwirkung umweltgefährdender
...Flüssigkeiten
Ausgabe
07/1997
DAfStb-Heft 481:
Sicherheitskonzept für Bauten des Umweltschutzes,
Erfahrungen mit Bauten des Umweltschutzes,
Qualitätskontrollmaßnahmen bei Betonkonstruktionen
Ausgabe
10/1997
DAfStb-Heft 519:
Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
Zweiter Sachstandsbericht mit Beispielsammlung

Ausgabe
10/2001
Vorgenannte Richtlinie und Hefte sind zu beziehen
über die Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.





Neue technische Entwicklungen und Lösungen
können als allgemein anerkannte Regeln der Technik angesehen werden, wenn sie zur Wahrung des Besorgnisgrundsatzes ein vergleichbares Schutzniveau wie die vorstehenden Regeln erreichen.

Unmittelbar geltendes Bundesrecht für den anlagenbezogenen Gewässerschutz ergibt sich aus dem Gerätesicherheitsgesetz vom 23.10.1992, BGBl. I S. 1793 i. d. F. vom 11.05.2001, BGBl. I S. 866, zuletzt geändert am 25.11.2003, BGBl. I S 2304, und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV). Artikel 1 der Verordnung vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777).

Das BGBl. I ist bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, erhältlich.

Der Deutsche Ausschuß für brennbare Flüssigkeiten gibt hierzu dem Stand der Technik entsprechende Regeln - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF - heraus und passt diese laufend dem Stand der Technik an. Die TRbf werden durch den Verband der technischen Überwachungsvereine e.V., Friedrichstraße 136, 10117 Berlin, herausgegeben.

Die geänderte Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie) ist durch Bek. d. MS vom 28.02.2001, Nds. MBl. S. 359 und folgende als Technische Baubestimmung eingeführt worden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
01.04.2021

Ansprechpartner/in:
Jörg Schütte

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
NLWKN Hannover-Hildesheim
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-144
Fax: +49 (0)5121- 509 - 196

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