Technische Vorschriften
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten technischen Vorschriften stellen keine vollständige Aufzählung der zu beachtenden Vorschriften dar! Beispielsweise sind Vorschriften des Bau- oder Arbeitsschutzrechts zusätzlich zu beachten.
Um den Besorgnisgrundsatz im Sinne des WHG zu erfüllen und den bestmöglichen Schutz der Gewässer zu gewährleisten, müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) beschaffen sein sowie entsprechend eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden.
Für den Gewässerschutz hat das Niedersächsische Umweltministerium insbesondere nachfolgende technische Vorschriften als allgemein anerkannte Regeln der Technik eingeführt:
- Die von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA vormals ATV-DVWK) im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeiteten technischen Regeln im Sinne von § 161 Abs. 3 NWG. Diese technischen Vorschriften gelten mit ihrer Veröffentlichung für Niedersachsen auch ohne Bekanntmachung im Nds. MBl.
- Die vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) erarbeitete Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" ist durch Gemeinsamen Runderlass des Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsministeriums vom 12.03.1997, Nds. MBl. S. 469, gemäß § 3 VAwS eingeführt worden.
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
DWA-A 779, erschienen 04/2006, Entwurf 12/2018 Allgemeine Technische Regelungen |
E TRwS 779-12/2018 |
DWA-A 780-1, erschienen 05/2018 |
TRwS 780-5/2018 |
zusätzlich erschienen 11/2018: DWA-Kommentar zur A 780-1 |
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DWA-A 780-2, erschienen 05/2018 |
TRwS 780-5/2018 |
zusätzlich erschienen 04/2019: DWA-Kommentar zur A 780-2 |
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DWA-A 781, erschienen 12/2018 Tankstellen für Kraftfahrzeuge |
TRwS 781-12/2018 |
DWA-A 782, erschienen 05/2006 Betankung von Schienenfahrzeugen |
TRwS 782/2006 |
DWA-A 783, erschienen 12/2005 Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge |
TRwS 783/2005 |
DWA-A 784, erschienen 04/2006 Betankung von Luftfahrzeugen |
TRwS 784/2006 |
DWA-A 785, erschienen 07/2009 Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen -R1- |
TRwS 785/2009 |
DWA-A 786, erschienen 10/2020 Ausführung von Dichtflächen |
TRwS 786/2020 |
DWA-A 787, erschienen 07/2009 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen |
TRwS 787/2009 |
DWA-A 788, erschienen 05/2007, Entwurf 06/2019 Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten |
E TRwS 788/2019 |
DWA-A 789, erschienen 12/2017 |
TRwS 789/2017 |
DWA-A 790, erschienen 12/2010 Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen |
TRwS 790/2010 |
DWA-A 791-1, erschienen 02/2015 |
TRwS 791-1/2015 |
DWA-A 791-2, erschienen 04/2017 |
TRwS 791-2/2017 |
E DWA-A 791, Entwurf 04/2020 Heizölverbraucheranlagen |
E TRwS 791/2020 |
DWA-A 792, erschienen 08/2018 JGS-Anlagen |
TRwS 792/2018 |
DWA-A 793-1, erschienen 04/2021 |
TRwS 793-1/2021 |
Das DWA-Regelwerk ist zu beziehen über die: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef |
Richtlinien und Hefte des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Teil 1: Grundlagen, Bemessung und Konstruktion unbeschichteter Betonbauten Teil 2: Baustoffe und Einwirken von wassergefährdenden Stoffen Teil 3: Instandsetzung Anhang A: Prüfverfahren (normativ), Anhang B: Erläuterungen (informativ) |
Ausgabe
03/2011 |
DAfStb-Heft 474: Injizierte Risse unter Medien- und Lasteinfluss, ...Teil 1: Grundlagenversuche,...Teil 2: Bauteiluntersuchungen, Oberflächenschutzmaßnahmen zur Erhöhung der chemischen Dichtungswirkung, Korrossionsschutz der Bewehrung bei Einwirkung umweltgefährdender ...Flüssigkeiten |
Ausgabe
07/1997
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DAfStb-Heft 481: Sicherheitskonzept für Bauten des Umweltschutzes, Erfahrungen mit Bauten des Umweltschutzes, Qualitätskontrollmaßnahmen bei Betonkonstruktionen |
Ausgabe
10/1997
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DAfStb-Heft 519: Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Zweiter Sachstandsbericht mit Beispielsammlung |
Ausgabe
10/2001
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Vorgenannte Richtlinie und Hefte sind zu beziehen über die Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. |
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Neue technische Entwicklungen und Lösungen können als allgemein anerkannte Regeln der Technik angesehen werden, wenn sie zur Wahrung des Besorgnisgrundsatzes ein vergleichbares Schutzniveau wie die vorstehenden Regeln erreichen.
Unmittelbar geltendes Bundesrecht für den anlagenbezogenen Gewässerschutz ergibt sich aus dem Gerätesicherheitsgesetz vom 23.10.1992, BGBl. I S. 1793 i. d. F. vom 11.05.2001, BGBl. I S. 866, zuletzt geändert am 25.11.2003, BGBl. I S 2304, und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV). Artikel 1 der Verordnung vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777).
Das BGBl. I ist bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, erhältlich.
Der Deutsche Ausschuß für brennbare Flüssigkeiten gibt hierzu dem Stand der Technik entsprechende Regeln - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF - heraus und passt diese laufend dem Stand der Technik an. Die TRbf werden durch den Verband der technischen Überwachungsvereine e.V., Friedrichstraße 136, 10117 Berlin, herausgegeben.
Die geänderte Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie) ist durch Bek. d. MS vom 28.02.2001, Nds. MBl. S. 359 und folgende als Technische Baubestimmung eingeführt worden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
01.04.2021
Ansprechpartner/in:
Jörg Schütte
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
NLWKN Hannover-Hildesheim
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-144
Fax: +49 (0)5121- 509 - 196