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Rechtsvorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Hinweis: Die hier aufgeführten Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
beziehen sich nur auf den anlagenbezogenen Gewässerschutz

Gesetzliche Regelungen

Wasserhaushaltsgesetz des Bundes

Rechtliche Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind aufgeführt im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz ( WHG)) in der Fassung vom 31. Juli 2009, BGBl. I, S. 2585 ff., zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2017, BGBl. I S. 626.

WHG .. § ... 5 ... Allgemeine Sorgfaltspflichten

WHG .. § . 62 ... Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

WHG .. § . 63 ... Eignungsfeststellung

WHG .. § 103 ... Bußgeldvorschriften


Niedersächsisches Wassergesetz

Diese Rechtssetzungen sind für das Land Niedersachsen ergänzt worden durch das Niedersächsische Wassergesetzes (NWG) in der Fassung vom 19. Februar 2010
(Nds. GVBl. 2010, S. 64 ff.)) - VORIS 28200 - zuletzt geändert durch Artikel 2 § 7 des Gesetzes vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 307)

NWG .. § 101 ... Pflichten des Betreibers

NWG .. § 102 ... Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren

NWG .. § 103 ... Fachbetriebe

NWG .. § 104 ... Anwendungsbereich

NWG .. § 105 ... Zuständigkeit der Bergbehörde

NWG .. § 130 ... Anzeige von wassergefährdenden Vorfällen

NWG .. § 133 ... Ordnungswidrigkeiten


Untergesetzliche Regelungen

Anlagenverordnung

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vollständig am 1. August 2017 in Kraft (Bundesgesetzblatt Teil I 2017 Nr. 22 vom 21.04.2017, Seiten 905-955).

Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.

Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen.

Wassergefährdungsklassen

Die Bundesregierung hat am 17. Mai 1999 die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe -VwVwS-)" sowie die "Bekanntmachung der Auskunfts- und Dokumentationsstelle
nach Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)" herausgegeben. Beide Vorschriften sind im Bundesanzeiger Nr. 98a vom 29.5.99, Seiten 1-31, erschienen.

Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe“ ist im Bundesanzeiger Nr. 142a vom 30. Juli 2005, Seiten 1-36, veröffentlicht worden.


Bezugsquellennachweis

> Bundesgesetzblätter, Bundesanzeiger:
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln

> Nieders. Gesetz- und Verordnungsblatt:
Schlütersche Verlagsgesellschaft, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jörg Schütte

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