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Naturschutzgebiet "Rühler Moor"

Kennzeichen: NSG WE 256


Das Naturschutzgebiet "Rühler Moor" liegt in der naturräumlichen Einheit "Bourtanger Moor". Das ursprünglich vorhandene ausgedehnte Hochmoorgebiet ist bis auf wenige Reste entwässert, abgetorft oder in landwirtschaftlicher Nutzung. Torfabbaugenehmigungen im jetzigen Naturschutzgebiet wurden überwiegend mit der Auflage der Renaturierung erteilt. Die für die Renaturierung vorgesehenen Flächen sind auch nach Ende des Abbaues als Hochmoor im bodenkundlich-geologischen Sinn anzusprechen.

Schutzzweck dieses Naturschutzgebietes ist es, den Hochmoorstandort zu sichern und zu entwickeln, damit er schutzbedürftigen hochmoortypischen Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere eine Lebensstätte bietet oder zukünftig bieten soll. Dazu soll das Gebiet einer großräumigen Entwicklung überwiegend offener, wiedervernässter Hochmoorflächen dienen. Die Wiedervernässung ermöglicht die Voraussetzung für den Erhalt, die Wiederansiedlung und die Ausbreitung der hochmoortypischen Flora und Fauna.

In den naturnahen Flächen ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung das Arteninventar des naturnahen Hochmoores vorhanden. Entscheidend für den Erhalt und die Entwicklung der vorhandenen naturnahen Bereiche sowie der Hochmoorheiden ist die Sicherung oder Wiederherstellung eines ausreichend hohen Wasserstandes.

In einigen Bereichen ist die Abtorfung beendet und es wurden Wiedervernässungsmaßnahmen durchgeführt. Die übrigen derzeit im Abbau befindlichen Flächen werden spätestens nach Ende der Abbaugenehmigung ebenfalls wiedervernässt. Die angepasste Hochmoorgrünlandnutzung dient der Erfüllung des Schutzzweckes.

Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des "Internationalen Naturparks Südliches Bourtanger Moor" und soll daher zur ruhigen Erholung im Naturpark beitragen. Wichtig ist eine gezielte Besucherlenkung, um störungsempfindliche Lebensgemeinschaften zu erhalten und zu fördern und den Menschen Einblicke in die Lebensgemeinschaften des Moores zu geben.

Zuständig ist der Landkreis Emsland als untere Naturschutzbehörde.

Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine.

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Wiedervernässtes Hochmoor   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Wiedervernässtes Hochmoor (Beispielhafte Abbildung dieses Biotoptypes)
Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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