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Naturschutzgebiet "Bornriethmoor"

Kennzeichen: NSG LÜ 170


Das Gebiet ist ein naturnahes Hochmoor mit intakter Hoch-, Übergangs- und Quellhochmoor-Vegetation, alten Torfstichen, Moorwäldern und Gagelgebüschen sowie Moordegenerationsstadien mit insbesondere Pfeifengras in den deutlicher von Entwässerung geprägten Bereichen.

Schutzziel ist u. a. der Erhalt und die Entwicklung von naturnahen Hoch-, Übergangs- und Quellmoorflächen, Heiden feuchter Ausprägung, Moorwäldern und -gebüschen, naturnahen nährstoffarmen Stillgewässern mit guter Wasserqualität sowie zwergstrauchreichen Kiefernwäldern und naturnaher Laubwäldern. Durch den Erhalt und die Wiederherstellung einer moortypischen Grundwassersituation und naturnaher Standortbedingungen werden auch typische Pflanzen- und Tierarten gefördert, wie z. B. Moorfrosch, Kreuzotter sowie verschiedene Vögel, Libellen, Tag- und Nachtfalter.

Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 084 "Bornriethmoor".

Zuständig ist der Landkreis Celle als untere Naturschutzbehörde.

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Bornriethmoor   Bildrechte: E. Bühring
Bornriethmoor   Bildrechte: E. Bühring
Bornriethmoor   Bildrechte: E. Bühring
Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

Naturschutzgebiet "Bornriethmoor"

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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