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Verordnungstext zum Naturschutzgebiet "Steinernes Meer"

(NSG WE 005)


Anordnung

Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (G.S. S. 437) über die Änderung des § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 (G.S. S. 230) in Verbindung mit § 136 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.S. S. 195) wird angeordnet:

Die westlichen Teile der auf dem Gattberge in der Gemarkung Behrte, Kreis Osnabrück, belegenen Parzellen 46, 50, 51, 52, 56, 57, 58, 62, 65 und 68 nebst Parzelle 45, das sogenannte "Steinerne Meer", werden in der in das Kartenblatt Nr. 10 der Katasterverwaltung Osnabrück eingetragenen Umgrenzung, bezeichnet durch die Verbindungslinien zwischen den Buchstaben ABCDEFGH und IKLMNOP, zum Zwecke der Erhaltung der dort vorhandenen Ansammlung von gewaltigen erratischen Blöcken als Naturdenkmal zum Naturschutzgebiet erklärt.

Ein Kartenblatt mit der angegebenen Eintragung der Grenzen des Naturschutzgebiets ist im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung niedergelegt. Nebenausfertigungen befinden sich bei der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege, bei dem Regierungspräsidenten in Osnabrück, beim Landrat des Kreises Osnabrück und beim Amtsvorsteher der Gemeinde Behrte.

Es ist verboten, die auf dem geschützten Gelände befindlichen Findlingsblöcke zu beseitigen, zu beschädigen oder sonstwie zu verändern.

Übertretungen werden, soweit nicht weitergehende Strafbestimmungen Platz greifen, nach Maßgabe des § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes bestraft.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk in Osnabrück in Kraft.

Berlin, den 10. Oktober 1924

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

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Diese Erstverordnung nach FFG (Feld- und Forstpolizeigesetz) ist 1937 in das Reichsnaturschutzgesetz überführt worden, der Text ist weiterhin gültig, aber das gültige In-Kraft-Tretungs-Datum ist jetzt der 7.8.1937.

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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