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EU-Vogelschutzgebiet V43 Wesertalaue bei Landesbergen

DE3420-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Wesertalaue bei Landesbergen“ besteht aus zwei etwa 6 km voneinander entfernt liegenden Teilgebieten in der Mittelweseraue bei Landesbergen und Stolzenau.

Der nördliche Bereich besteht aus einem Abschnitt der gestauten Weser sowie der Wellier Schleife, einem Altarm, an den zwei kleine ehemalige Kiesteiche angrenzen. Der Altarm liegt zwischen Ackerflächen und ist von einem schmalen Saum aus Röhrichten, Hochstaudenfluren und Gehölzen umgeben.

Der südliche Teil setzt sich aus mehreren größeren Bodenabbaugewässern zusammen. Die Gewässer sind teilweise untereinander verbunden und haben Anschluss an die Weser. Der Kiesabbau ist im Vogelschutzgebiet beendet. Lediglich zwei Verarbeitungswerke für das angrenzend weiterhin abgebaute Material befinden sich im Gebiet.

Das Gebiet erfüllt wichtige Vernetzungsfunktionen zu weiteren naheliegenden Vogelschutzgebieten wie V42 „Steinhuder Meer“, V39 „Dümmer“ und V40 „Diepholzer Moorniederung“.

Auf Inseln in den Abbaugewässern im südlichen Teilgebiet gab es ein in Niedersachsen seltenes Brutvorkommen der Schwarzkopfmöwe, die dort jedoch im Zuge der natürlichen Sukzession nach Beendigung der Abbautätigkeiten mit dem Aufkommen von Gebüschen und Bäumen keinen geeigneten Lebensraum mehr fand. In den Baumbeständen entlang des Altarms im nördlichen Bereich brütet der Kormoran. Zeitweilig handelte es sich um die größte niedersächsische binnenländische Kolonie des Kormorans. Das Gebiet ist auch als Rast- und Schlafplatz neben dem Kormoran ebenso für den Gänsesäger von Bedeutung. Singschwäne nutzen die Flächen vor allem in strengen Wintern zum Überwintern, Weißstörche sind regelmäßige Nahrungsgäste.

Das EU-Vogelschutzgebiet überschneidet sich mit dem FFH-Gebiet 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“ und dient somit nicht nur dem Schutz der Vogelwelt, sondern auch Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie.

Kormoran - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: I. Schulz / blickwinkel.de
Kormoran - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Gänsesäger - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Gänsesäger - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Singschwan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Singschwan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V43   Bildrechte: ÖSSM
Rekultiviertes Abbaugewässer
Domäne Stolzenau/ Leese   Bildrechte: Laura Kottus (LK Nienburg)
HA 177   Bildrechte: LK Nienburg
Wellier Schleife/ Staustufe Landesbergen   Bildrechte: NLWKN
Wellier Schleife/ Staustufe Landesbergen
Wellier Schleife/ Staustufe Landesbergen   Bildrechte: NLWKN
Wellier Schleife/ Staustufe Landesbergen
V43  
  

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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