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EU-Vogelschutzgebiet V63 Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens

DE2309-431


Das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ grenzt – nur vom Hauptdeich getrennt – binnendeichs an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer an, der als EU-Vogelschutzgebiet V01 ausgewiesen ist. Der überwiegend etwa zwei bis drei Kilometer landeinwärts reichende Ausschnitt der Küstenmarsch ist durch intensive Landwirtschaft geprägt. Insbesondere die fruchtbaren Böden der deichnahen jungen Marsch werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Die Acker- und Grünlandflächen werden durch ein dichtes Netz von schilfbestandenen Gräben und Sielen entwässert.

Die Landschaft hat einen ausgeprägten Offenlandcharakter, in dem sich der Baumbestand auf die Grundstücke der verstreut liegenden Einzelhöfe beschränkt. Ein weiteres Merkmal des Vogelschutzgebietes sind naturnahe Stillgewässer in ehemaligen Kleientnahmestellen, den so genannten Pütten.

Durch die Nähe zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sind die Marschflächen für zahlreiche Wat- und Wasservögel von zentraler Bedeutung. Sie dienen als Nahrungsraum oder Hochwasserrastplatz, wenn die nahe gelegenen, nahrungsreichen Wattflächen während des Tide-Hochwassers überspült sind.

Wertbestimmende Rast- und Nahrungsgäste für das Vogelschutzgebiet sind Goldregenpfeifer, Brachvogel und Weißwangengans sowie Lach- und Sturmmöwe. Die störungsarme Landschaft der ostfriesischen Seemarsch ist für die Zug- und Gastvögel wichtig, um z. B. Nahrungsreserven für den Zug in die Brutgebiete anzulegen.

Die mit Altschilf bestandenen Gräben bieten geeignete Bedingungen für Röhricht bewohnende Arten wie Blaukehlchen und Schilfrohrsänger. Beide Arten erreichen im Gebiet einen der höchsten Brutbestände innerhalb der niedersächsischen Vogelschutzgebiete.

Auch für die in Niedersachsen vom Aussterben bedrohte Wiesenweihe ist die Marsch ein wichtiges Brut- und Nahrungsgebiet. Ursprünglich brütete die Art ihrem Namen entsprechend in den selten gewordenen Wiesen der feuchten Niederungen. Inzwischen werden die Nester zunehmend, wie hier im Vogelschutzgebiet, gut versteckt am Boden in Getreidefeldern angelegt.

Auf einer extensiv genutzten Grünlandfläche östlich des Flugplatzes Norden-Norddeich finden sich hohe Bestände des Kiebitzes sowie neuerdings auch ein Vorkommen der Uferschnepfe. Feuchte Senken und ein Flachgewässer innerhalb einer ausgedehnten Feuchtwiese bietet Wiesenbrütern einen geeigneten Brutlebensraum.


SSchilfrohrsänger - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Schilfrohrsänger - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Goldregenpfeifer - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Goldregenpfeifer - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Blaukehlchen - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Blaukehlchen - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V63   Bildrechte: BIOS
V63   Bildrechte: BIOS
V63   Bildrechte: Volker Bohnet
V63   Bildrechte: Volker Bohnet
V63   Bildrechte: Volker Bohnet
V63  
 

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.


Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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