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EU-Vogelschutzgebiet V49 Riddagshäuser Teiche

DE3729-332


Das EU-Vogelschutzgebiet „Riddagshäuser Teiche“ liegt im Naturraum Ostbraunschweigisches Flachland und umfasst eine großflächige Teichlandschaft im Osten Braunschweigs. Die flachen Stillgewässer wurden von den Zisterziensern des ehemaligen Klosters Riddagshausen bereits im 12. und 13. Jahrhundert in einer vermoorten Niederung zur Fischzucht angelegt.

Von den teilweise noch heute fischereiwirtschaftlich genutzten Teichen weist besonders der aus der Nutzung genommene und störungsberuhigte Schapenbruchteich eine besondere Habitateignung für verschiedene Vogelarten auf. Während die Flachwasserzonen geeignete Rastplätze für die Löffelente innerhalb des Frühjahrs- und Herbstzugs darstellen, bieten die ausgedehnten Verlandungszonen mit breiten Röhricht- und Großseggenbeständen Vogelarten wie dem Rohrschwirl, der Wasserralle und dem Tüpfelsumpfhuhn ein wichtiges Brutgebiet.

Häufig schließen sich Weidengebüsche und Bruchwälder an die Uferbereiche an. Auch die häufig überschwemmten Nassbrachen und Feuchtwiesen der Weddeler Grabenniederung im Osten und der Piepenwiesen im Westen des Gebiets stellen mit einem Mosaik aus Kleingewässern, Röhrichten und Gehölzriegeln wertvolle Lebensräume dar.

In den feuchten, mit alten Eichen durchsetzten Laubmischwäldern der Buchhorst in der südlichen Gebietshälfte brütet der ebenfalls wertbestimmende Mittelspecht.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 366 „Riddagshäuser Teiche“.


Wasserralle - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: M. Varesvuo / blickwinkel.de
Wasserralle - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Löffelente - besonders geschützt sowie im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie wichtige Zugvogelart   Bildrechte: T. Krüger
Löffelente - besonders geschützt sowie im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie wichtige Zugvogelart
Mittelspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Mittelspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V49   Bildrechte: H.-J. Zietz
Riddagshäuser Teiche
V49   Bildrechte: H.-J. Zietz
Schapenbruchteich
V49 Lückige Altschilfbestände am Schapenbruchteich   Bildrechte: Biodata GbR
Lückige Altschilfbestände am Schapenbruchteich
V49 Höckerschwäne im Aufstau des Schapener Grabens in der Weddeler Grabenniederung   Bildrechte: Biodata GbR
Höckerschwäne im Aufstau des Schapener Grabens in der Weddeler Grabenniederung
V49   Bildrechte: H.-J. Zietz
V49 Seggenriede und Altschilfbestände als Lebensraum der Wasserralle auf der Piepenwiese   Bildrechte: Biodata GbR
Seggenriede und Altschilfbestände als Lebensraum der Wasserralle auf der Piepenwiese
V49 / FFH 366   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiet gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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