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EU-Vogelschutzgebiet V45 Großes Moor bei Gifhorn

DE3429-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Großes Moor bei Gifhorn“ liegt nordöstlich von Gifhorn am Elbe-Seitenkanal. Das Gebiet wird größtenteils dem Naturraum Südheide zugeordnet und stellt das östlichste der großen Hochmoorkomplexe im niedersächsischen Tiefland dar. Es ist durch Entwässerung und Torfabbau stark degradiert. Der letzte noch aktive industrielle Torfabbau in der nördlichen Hälfte des Gebietes endet 2023. Nach vielfach eingeleiteter Wiedervernässung finden sich im Gebiet zahlreiche Wasserflächen in kleinräumig gekammerten Renaturierungsflächen. Im Zuge von Sukzessionsprozessen haben sich in einigen bereits torfmoosreiche Übergangs- und Schwingrasenmoore gebildet. Daneben sind besonders Moorwäldern mit Birken und Kiefern sowie verschieden stark verbuschte Degenerationsstadien der Hochmoore mit Beständen des Gewöhnlichen Pfeifengrases und der Besenheide kennzeichnend. Größere Flächenanteile nehmen außerdem Kiefernforste und artenarme Grünländer auf Hochmoorböden ein.

Zu den wertbestimmenden Vogelarten des Gebietes gehören zahlreiche typische Arten der halboffenen, strukturreichen Moorrandbereiche und Moorheiden wie Nachtschwalbe (Ziegenmelker), Heidelerche, Schwarzkehlchen, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Raubwürger und Baumfalke. In den wiedervernässten offenen Hochmoorarealen brüten unter anderem Rohrweihe, Krickente, Bekassine, Wasserralle und Waldwasserläufer. Auch der Kranich kommt auf diesen Flächen in landesweit bedeutender Anzahl als Brutvogel vor.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 315 „Großes Moor bei Gifhorn“.

Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet des integrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“.


Nachtschwalbe - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: D. Occhiato / blickwinkel
Nachtschwalbe - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Sperbergrasmücke - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Sperbergrasmücke - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Bekassine - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Bekassine - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Wiedervernässte Fläche   Bildrechte: Biodata
Wiedervernässte Fläche
Wiedervernässte Fläche   Bildrechte: Biodata
Wiedervernässte Fläche
Abtorfungsfläche mit Entwicklung zu Moorheide   Bildrechte: Biodata
Abtorfungsfläche mit Entwicklung zu Moorheide
Foto aus dem Naturschutzgebiet Großes Moor bei Gifhorn   Bildrechte: NABU Kreisverband Gifhorn
Großes Moor bei Gifhorn - Wiedervernässung
V45   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Großes Moor bei Gifhorn
V45   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Großes Moor bei Gifhorn
V45  

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiet gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne
(Maßnahmen-/Managementplan NLF wird noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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