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EU-Vogelschutzgebiet V40 Diepholzer Moorniederung

DE3418-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Diepholzer Moorniederung“ setzt sich aus vier Teilflächen innerhalb eines ausgedehnten Hochmoorareals östlich von Diepholz zusammen. Es besteht aus Relikten natürlicher Hochmoore, Degradationsstadien, z. T. wiedervernässten Abtorfungsflächen, Moorheiden und Hochmoorgrünland. In den jeweiligen Randbereichen finden sich strukturreiche Verbuschungszonen, auf einigen Geländekuppen wächst altholzreicher Laubwald.

Eine Besonderheit der Diepholzer Moorniederung ist die traditionelle Hütebeweidung mit Schafen, v. a. der Moorschnucke. Diese Tradition wird heute zur Biotoppflege fortgeführt. Das Gebiet stellt einen langjährigen Schwerpunkt des niedersächsischen Hochmoorschutzes dar und erfüllt wichtige Vernetzungsfunktionen zu anderen Vogelschutzgebieten wie V39 „Dümmer“, V42 „Steinhuder Meer“ und V43 „Wesertalaue bei Landesbergen“.

Die Diepholzer Moorniederung ist ein wichtiges Brutgebiet für Vogelarten der Hochmoore und ihrer Randbereiche. Die wiedervernässten Hochmoorbereiche bieten geeignete Brutbedingungen für zahlreiche Wat- und Wasservögel wie Rotschenkel, Brachvogel, Bekassine und Krickente. In den Moorwäldern des Gebietes brüten Baumfalken, die zur Nahrungssuche die Gewässerränder und das Offenland nutzen. In den halboffenen Randbereichen nisten Nachtschwalbe (auch als Ziegenmelker bekannt), Raubwürger und Schwarzkehlchen in landesweit bedeutender Anzahl. Auch die Sumpfohreule tritt insbesondere in den regelmäßig auftretenden „Mäusejahren“, in denen sich ihre Beutetiere massenhaft vermehren, als Brutvogel auf. Ein besonderes Naturschauspiel bieten tausende Kraniche zur Zeit des Frühjahrs- und Herbstzuges, die die offenen Hochmoore und leicht überstauten Torfabbau-Folgelandschaften als Rast- und Schlafplätze aufsuchen.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf den oben verlinkten Webseiten der FFH-Gebiete 286 „Wietingsmoor“, 067 „Neustädter Moor“, 165 „Rehdener Geestmoor“ und 166 „Renzeler Moor“.

Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet des integrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“.


Nachtschwalbe - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: D. Occhiato / blickwinkel
Nachtschwalbe - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Raubwürger - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Raubwürger - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Kranich - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Kranich - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V34   Bildrechte: H.-J. Zietz
Moorheide
V34   Bildrechte: H.-J. Zietz
Renzeler Moor
V34   Bildrechte: H.-J. Zietz
Moorrandbereich
V34   Bildrechte: H.-J. Zietz
Kleingewässer im Neustädter Moor
V34   Bildrechte: H.-J. Zietz
Grünländer im Neustädter Moor
LRT 7120 - Renaturierungsfähiges, degradiertes Hochmoor   Bildrechte: NLWKN
LRT 7120 - Renaturierungsfähiges, degradiertes Hochmoor
V40  

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.


Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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