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EU-Vogelschutzgebiet V28 Nemitzer Heide

DE2934-301


Das EU-Vogelschutzgebiet „Nemitzer Heide“ liegt in Ostniedersachsen im bereits kontinental geprägten Wendland östlich von Lüchow. Als Teil der Gartower Tannen war auch die Nemitzer Heide bis in die 1970er Jahre von ausgedehnten Kiefernforsten bestanden. Durch einen Waldbrand wurden diese auf weiter Fläche zerstört und großflächig durch Zwergstrauchheiden ersetzt, die heute durch Pflegemaßnahmen als wertvoller Lebensraum verschiedener Tier- und Pflanzenarten erhalten werden.

Prägend für den östlichen Teil des Naturraums Lüchower Niederung sind die durch flachwellige Dünenfelder überlagerten Talsandflächen. Auf den nährstoffarmen Sanden der Binnendünen und Talsandniederungen kommen im Gebiet in einem teils kleinflächigen Mosaik von der Besenheide dominierte Zwergstrauchheiden, Silbergrasfluren und Offenbodenbereiche vor. Zwischen den Heideflächen finden sich Kiefernforste mit einzelnen Altbäumen. Im Süden und Westen gehören auch halboffene Grünländer zum Vogelschutzgebiet.

Die Nemitzer Heide ist ein herausragendes Brutgebiet für Vogelarten offener bis halboffener, trocken-warmer Heidelandschaften und lichter Waldränder.

Das Vorkommen des in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Raubwürgers in der Nemitzer Heide ist von überregionaler Bedeutung. Zusammen mit anderen Vorkommen in Sandheidegebieten des östlichen Niedersachsens stellt die Nemitzer Heide einen wesentlichen Lebensraum für die niedersächsische Populationen der Trockenlebensräume dar.

In lockeren Kiefernbeständen und an Hecken bestandenen Wiesen kommt der Wendehals vor. Er brütet in Höhlen in Kiefern am Waldrand. Der Wendehals ernährt sich hauptsächlich von Ameisenpuppen. Vor allem in trockenen Sommern errichten Ameisen zahlreiche Hügelnester in den Waldgebieten der Nemitzer Heide. Die auch als Ziegenmelker bekannte Nachtschwalbe sowie die Heidelerche besiedeln in hoher Dichte lichte Baumbestände und von offenen Bodenstellen durchzogene Heideflächen.

Im Vogelschutzgebiet bestand zum letzten Mal 2012 der Verdacht einer Brut des derzeit in Niedersachsen als ausgestorben geltenden Brachpiepers. Die Art ist auf schwach bewachsene Heideflächen und offene, sandige Bereiche angewiesen. Erfreulich ist dagegen die Rückkehr des Wiedehopfs in die Nemitzer Heide. Seit 2015 ist der Vogel mit dem markanten Kopfgefieder wieder ein regelmäßiger Brutvogel. Dies ist auf die Einwanderung aus Heiden in Sachsen-Anhalt und auf gezielte Artenschutzmaßnahmen mit der Bereitstellung von Nistkästen zurückzuführen. Noch vor wenigen Jahren galt der Wiedehopf in Niedersachsen als ausgestorben.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 042 „Nemitzer Heide“.


Wendehals - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Wendehals - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Raubwürger - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Raubwürger - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Heidelerche - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Heidelerche - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V28   Bildrechte: Justus Maierhofer
V28   Bildrechte: Justus Maierhofer
V28   Bildrechte: Justus Maierhofer
V28   Bildrechte: Justus Maierhofer
V28   Bildrechte: Justus Maierhofer
V28   Bildrechte: Justus Maierhofer
V28 / FFH 42  
 

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiet gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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